E-Autos sind nicht mehr von der motorbezogene Versicherungssteuer befreit
Höhe der Steuer hängt von Gewicht und Leistung ab
Die Steuer gilt für alle E-Autos - bestehende und neu zugelassene Fahrzeuge
Ab 1. April 2025 muss auch für Elektroautos die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) bezahlt werden. Betroffen sind bestehende und neue E-Autos. Die Höhe der Steuer hängt vom Gewicht und der Leistung des Fahrzeugs ab. In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema:
Die Berechnung basiert auf zwei Faktoren:
Leistung: Die Steuer wird für die um 45 kW reduzierte Leistung erhoben.
Für die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens 2,5 Euro)
Die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW
Jede weitere kW: 0,45 Euro pro kW
Beispiel: Leistung: 100 kW - 45 kW = 55 kW → Steuer pro Monat: 15,75 Euro
Gewicht: Die Steuer wird für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht berechnet.
Für die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens 3 Euro)
Die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg
Jedes weiter kg: 0,045 Euro pro kg
Beispiel: Gewicht: 2.000 kg - 900 kg = 1.100 kg → Steuer pro Monat: 25,5 Euro
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Ein Elektroauto mit 100 kW Leistung und 2.000 kg Eigengewicht:
Leistung: 100 kW - 45 kW = 55 kW → Steuer pro Monat: 15,75 Euro
Gewicht: 2.000 kg - 900 kg = 1.100 kg → Steuer pro Monat: 25,5 Euro
Jährliche Steuer gesamt: 495 Euro
Wir zeigen in unserem Vergleich der Autoversicherungen in den Tarifdetails an wie hoch die motorbezogene Versicherungssteuer für Ihr E-Auto ist. Laut ÖAMTC liegen die meisten E-Autos unter 500 Euro pro Jahr. Abhängig von Leistung und Gewicht können die Kosten jedoch zwischen 70 und 2.000 Euro variieren.
Leistung: Nenndauerleistung Feld P2 auf der Zulassung
Eigengewicht: Feld G auf der Zulassung
Es kann vorkommen, dass statt der Nenndauerleistung die Spitzenleistung eingetragen ist. Dadurch würde die Steuer zu hoch berechnet werden. Wenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich an Ihren Autohändler.
Die Steuer wird automatisch über die Versicherung abgewickelt und muss nicht selbst ans Finanzamt gezahlt werden.
Die Versicherung erhebt die Steuer im Laufe des Jahres und muss sie spätestens bis zum 17. Dezember 2025 an den Staat abführen.
Bei Wechselkennzeichen (max. drei Fahrzeuge) zahlen Sie nur für das Auto mit der höchsten Steuerlast. Es spielt dabei keine Rolle ob es sich um E-Autos oder Verbrennermotoren handelt.
Ausgenommen sind nur Elektromopeds mit einer Motorleistung von weniger als 4 kW. Menschen mit Behinderung, die ein E-Auto haben, bleiben von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Sie müssen dafür aber einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle einbringen.
Da E-Autos keine CO2-Emissionen haben, wird statt des CO2-Ausstoßes das Eigengewicht für die Berechnung herangezogen. So werden leichtere Fahrzeuge bevorzugt. Je schwerer ein Fahrzeug, desto mehr Energie wird für die Fortbewegung benötigt.Schwere Fahrzeuge beanspruchen auch die Straße und damit die Infrastrukturkosten stärker.
Sehr schwere und sehr leistungsstarke E-Autos können unter Umständen teurer werden als ein sehr sparsames Auto mit Verbrennermotor. In den meisten Fällen ist es aber so, dass die motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos günstiger ist als für Verbrenner.
Bestehende E-Fahrzeuge unterliegen ebenfalls der neuen Steuer. Steuerbefreiungen können vom Gesetzgeber jederzeit geändert oder aufgehoben werden. In der Vergangenheit (2014) wurde auch schon mal die motorbezogene Versicherungssteuer für alle Verbrenner angehoben. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn die Versicherung die Tarife erhöht.
Ab 1. April 2025 wird für Plug-in-Hybride der bisheriger CO2-Abzug reduzirt. Das bedeutet, dass sich die Steuer für viele Fahrzeuge erhöhen kann. So wird die Steuer berechnet:
Für jedes kW des Verbrennungsmotors und jedes Gramm CO2 über dem jeweiligen Abzugswert sind 0,72 Euro pro Monat an Steuer zu bezahlen (mindestens 5 kW bzw. 5 Gramm CO2). Der Abzugswert hängt vom Jahr der Erstzulassung (EZ) ab.
Abzugswerte für Plug-In-Hybride
Jahr der EZ | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
kW-Abzug | 65 | 64 | 63 | 62 | 61 | 60 | 59 | 58 | 57 |
CO2-Abzug | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 24 | 24 | 36 |
Ja, die Steuer gilt auch für E-Motorräder. E-Mopeds (4 kW oder weniger Leistung) sind jedoch weiterhin befreit. Die Steuer wird für die um 5 kW reduzierte Nenndauerleistung erhoben und beträgt 0,50 Euro pro kW, mindestens 2 Euro pro Monat.
Ja, auch für diese Fahrzeuge gibt es eine motorbezogene Versicherungssteuer. Das Gewicht spielt aber keine Rolle, die Nenndauerleistung wird um 16kW reduziert. Folgende Werte gelten pro Monat:
Für die ersten 66 kW: 0,65 Euro pro kW
Die nächsten 20 kW: 0,70 Euro pro kW
Jede weitere kW: 0,79 Euro pro kW
Die Steuer beträgt pro Monat mindestens 6,50 Euro und höchstens 76 Euro.
Online-Redakteur
Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.