Sie ziehen um und sind sich unsicher, ob Ihre aktuelle Haushaltsversicherung auch am neuen Wohnort gültig ist oder ob Sie eine andere Polizze abschließen müssen? Dieser Ratgeber klärt auf, was mit Ihrer Haushaltsversicherung beim Umzug passiert, welche Schritte Sie unternehmen sollten und worauf Sie besonders achten müssen. Eine lückenlose Absicherung Ihres Hausrats ist wichtig, um im Schadensfall nicht vor unerwarteten finanziellen Herausforderungen zu stehen.
Bei einem Umzug gibt es zwei Möglichkeiten für Ihre bestehende Haushaltsversicherung: weiterlaufen lassen oder auflösen.
Grundsätzlich geht die Haushaltsversicherung bei einem Umzug innerhalb Österreichs automatisch auf die neue Wohnadresse über. Während des Umzugs gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnbereiche für einen Übergangszeitraum von bis zu 4 Wochen. Dies ist in den meisten Fällen die einfachste Option. Sie müssen nämlich lediglich den Umzug und die veränderte Anschrift Ihrem Versicherer melden. Es kann jedoch zu Anpassungen des Versicherungsschutzes und der Prämie kommen, abhängig von Faktoren wie der Wohnfläche, Wohngegend oder zusätzlichen versicherten Gegenständen.
Die Haushaltsversicherung muss beim Umzug nicht zwingend mitgenommen werden. In einigen Fällen kann sie gekündigt und dafür eine weitere Versicherung für die neue Immobilie abgeschlossen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn:
Um für einen nahtlosen Übergang zu sorgen, sind die Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Die Vertragsbeendigung ist idealerweise auf den Tag vor dem Umzug datiert und muss schriftlich eingereicht werden.
Bei den meisten Versicherungen sind auch Schäden während des Umzugs abgedeckt. Der Schutz gilt dann für das bewegliche Mobiliar und den Hausrat, der zur neuen Wohnung oder zum neuen Haus transportiert wird.
Ein Umzug bietet die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Versicherung vorzeitig zu beenden.
Normalerweise kann sie erst nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die genaue Laufzeit ist in der Versicherungspolizze angegeben, wobei bei Haushaltsversicherungen eine Bindung von drei Jahren typisch ist.
Gründe für eine außerordentliche Auflösung können beispielsweise eine Erhöhung der Prämie durch den Wohnungswechsel oder die Zusammenlegung von Haushalten sein. Auch bei einem Umzug ins Ausland kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden.
Wichtig ist, die Kündigung fristgerecht einzureichen, da andernfalls der bestehende Vertrag automatisch auf die neue Adresse übertragen wird und weiterläuft.
Egal ob Sie die Haushaltsversicherung beim Umzug mitnehmen oder kündigen möchten, in beiden Fällen müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren. Melden Sie den Wohnungswechsel dem Versicherer so früh wie möglich, spätestens aber bei Unterzeichnung des neuen Miet- oder Kaufvertrags, per Post oder E-Mail. Ohne rechtzeitige Bekanntgabe über den Umzug besteht die Gefahr, dass im Schadensfall keine Deckung gewährt wird.
Melden Sie den Umzug schriftlich und schnell genug Ihrer Versicherung, idealerweise sobald das Umzugsdatum feststeht.
Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, prüfen Sie die geltenden Kündigungsfristen.
Bei einem Umzug können Sie immer das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Dokumentieren Sie Ihren Hausrat und erstellen Sie vor dem Umzug eine detaillierte Inventarliste mit Fotos. Dies erleichtert im Schadensfall die Abwicklung mit der Versicherung.
Bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens informieren Sie sich über dessen Versicherungsschutz und -summe.
Die Mitversicherung des bisherigen Wohnorts endet meist nach einem Monat.
Schauen Sie darauf, dass die Versicherungssumme an die neue Wohnung angepasst wird und dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.
Verwenden Sie CHECK24, um aktuelle Versicherungsangebote für Ihren neuen Wohnort zu vergleichen. So können Sie die für Sie besten und günstigsten Leistungen finden.
Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Haushaltsversicherung von einer anderen Person zu übernehmen - auch nicht von der vorherigen mietenden Partei bei einem Umzug. Die Gründe dafür sind:
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, in denen eine Anpassung oder Übernahme unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist:
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.