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Haushaltsversicherung kündigen

Ihre Lebensumstände haben sich geändert, Sie sind umgezogen oder haben einfach ein günstigeres Angebot gefunden? Es kann mehrere Gründe geben, warum Sie Ihre bestehende Haushaltsversicherung kündigen möchten. Hier bekommen Sie einen Überblick darüber, was Sie im Zuge der Kündigung beachten sollten. Wir erklären die wichtigsten Aspekte, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wann kann ich die Haushaltsversicherung kündigen?

Die Haushaltsversicherung kann grundsätzlich auf zwei Arten gekündigt werden: ordentlich oder außerordentlich.

Ordentliche Kündigung:

  • Verträge mit einer bestimmten Laufzeit können regulär zum Vertragsende gekündigt werden. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist eine Kündigung jährlich möglich, normalerweise zum Jahrestag des Vertragsabschlusses.
  • Die Kündigungsfrist beträgt meist ein bis drei Monate vor Vertragsende, abhängig von den Vertragsbedingungen. Wird der Frist nicht nachgekommen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab dem dritten Jahr kann die Polizze mit einer Frist von einem Monat aufgelöst werden.

Außerordentliche Kündigung:

  • Bei besonderen Umständen können Sie die Haushaltsversicherung außerordentlich kündigen. Dazu zählen unter anderem ein Umzug, eine Wohnungsauflösung oder eine Tariferhöhung seitens der Versicherung. Dabei gelten spezifische Fristen, z. B. muss die Kündigung bei einem Umzug spätestens einen Werktag vor der Ummeldung beim Meldeamt bei der Versicherung eingehen.
  • Auch nach einem Schadensfall kann die Haushaltsversicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Schadensregulierung beendet werden.
CHECK24 Hinweis

Falls Sie einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit abgeschlossen haben, beispielsweise für 10 Jahre, haben Sie das Recht, nach Ablauf der ersten drei Jahre zu kündigen. Sie sollten bedenken, dass es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen kann. Dieser Rabatt wurde Ihnen ursprünglich für die längere Vertragsbindung eingeräumt. Bei einer vorzeitigen Kündigung könnte die Versicherung diesen Vorteil teilweise oder vollständig zurückfordern.

Wie kündige ich die Haushaltsversicherung?

Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen möchten, sollten Sie sich an folgenden Schritten orientieren.

1. Kündigungszeitpunkt beachten

Kontrollieren Sie zuerst die Laufzeit Ihrer Haushaltsversicherung. Diese können Sie nämlich erst nach Ablauf der Bindungsfrist und - im weiteren Verlauf - jedes Jahr zum Vertragsabschlussdatum auflösen. Eine verfrühte Kündigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt: sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind oder bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren.

 2. Kündigungsfrist einhalten

Das Einhalten der Kündigungsfrist ist entscheidend für eine erfolgreiche Vertragsbeendigung. Sie beläuft sich meist auf einen Monat vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrages. Bei älteren Polizzen kann die Frist bis zu drei Monate ausmachen. Reichen Sie das Kündigungsschreiben rechtzeitig ein, um ungewollte Vertragsverlängerungen zu umgehen.

3. Schriftliche Kündigung verfassen

Sobald Sie die Haushaltsversicherung kündigen möchten, ist es erforderlich, dies in schriftlicher Form zu tun. Das Dokument sollte folgende Informationen inkludieren:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Anschrift der Versicherung
  • Polizzennummer
  • Kündigungsdatum
  • gewünschtes Beendigungsdatum
  • bei außerordentlicher Kündigung: Kündigungsgrund
  • Ihre Unterschrift

4. Kündigung versenden

Um zu garantieren, dass Ihre Kündigung bei der Versicherung ankommt und Sie einen Nachweis über den Eingang haben, empfiehlt es sich, diese per Einschreiben zu verschicken. Alternativ können Sie die Kündigung auch per E-Mail oder Fax übermitteln. Lassen Sie sich den Erhalt unbedingt von der Versicherung bestätigen. So haben Sie einen Beweis für die fristgerechte Einreichung, was im Streitfall von großem Nutzen sein kann.

Bezüglich der Berücksichtigung von Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem das Kündigungsschreiben während der Bürozeiten bei der Versicherung eintrifft.

Wenn Sie innerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail die Haushaltsversicherung kündigen, gilt diese am Versandtag als eingegangen. Bei einer Vertragsbeendigung via Post entscheidet der Postweg. Nicht das Datum des Poststempels, sondern der tatsächliche Erhalt ist maßgeblich. Planen Sie genügend Zeit ein, damit Ihr Schreiben pünktlich bei der Versicherung ankommt.

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5. Neue Haushaltsversicherung abschließen

Parallel zur Kündigung Ihrer bestehenden Haushaltsversicherung sollten Sie sich um einen neuen Versicherungsschutz kümmern. Nutzen Sie unser Online-Vergleichsportal, um passende Angebote gegenüberzustellen. Schauen Sie darauf, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos an den alten anschließt, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu riskieren. Bedenken Sie dabei auch, dass sich Ihre Bedürfnisse möglicherweise geändert haben und adaptieren Sie die Polizze entsprechend.

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Was ist bei der Kündigung zu beachten?

Indem Sie außerdem diese Tipps befolgen, stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung reibungslos und korrekt abläuft.

Erstellen Sie sich eine Erinnerung drei Monate vor Vertragsende, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Dies hilft Ihnen, eine ungewollte automatische Verlängerung zu vermeiden.

Achten Sie darauf, ob Sie rechtzeitig von Ihrer Versicherung über eine bevorstehende Vertragsverlängerung unterrichtet wurden. Falls diese der Informationspflicht nicht nachkommt, haben Sie das Recht auf eine sofortige Kündigung.

Bei der vorzeitigen Kündigung eines längeren Vertrags kann es zur Rückforderung von Laufzeitrabatten kommen. Berechnen Sie, ob sich die verfrühte Auflösung finanziell lohnt.

Bei bestimmten Ereignissen wie einem Umzug oder nach einem Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie dieses, um gegebenenfalls eher aus dem Vertrag auszusteigen.

Ihre österreichische Haushaltsversicherung können Sie nicht ins Ausland mitnehmen. Bei einem Umzug in ein anderes Land müssen Sie die Haushaltsversicherung kündigen.

Nutzen Sie die Gelegenheit der Kündigung, um zu überprüfen, ob Ihre Versicherungssumme noch angemessen ist. Bei einem Wechsel können Sie diese an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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