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Steuern in Österreich

Steuern sind ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Sie finanzieren Straßen, Schulen, das Gesundheitssystem und viele weitere öffentliche Bereiche. In diesem Ratgeber erklären wir kurz und kompakt die wichtigsten Steuern. So behalten Sie den Überblick über Steuersätze und mögliches Sparpotential.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Geringe Einkommen sind steuerfrei. Durch Absetzbeträge und Werbungskosten kann die Steuerlast gesenkt werden. In Österreich haben wir progressive Steuersätze. Das heißt: Je mehr Sie verdienen, desto höher sind die Steuern auf das Einkommen.

Wichtig: Der höhere Steuersatz gilt immer nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt, nicht für das gesamte Einkommen.

Einkommen bis 13.308 €   0 %
Einkommen bis 21.617 € 20 %
Einkommen bis 35.836 € 30 %
Einkommen bis 69.166 € 40 %
Einkommen bis 103.072 € 48 %
Einkommen bis 1 Mio. € 50 %
Einkommen über 1 Mio. € 52 %

Einkommensteuer

Die Steuersätze sind ident zur Lohnsteuer. Diese Steuer betrifft Selbstständige und Personen mit zusätzlichem Einkommen (z. B. aus Vermietung).

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer - MwSt.)

Unternehmen heben die Umsatzsteuer ein und führen sie an das Finanzamt ab. Konsumentinnen und Konsumenten zahlen diese Steuer indirekt über den Kaufpreis.

Regulärer Satz: 20 % (z. B. für Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen)

Ermäßigter Satz: 10 % (z. B. Lebensmittel, Hotels, Miete, Bücher, Medikamente)

Mittlerer Satz: 13 % (z. B. Kulturveranstaltungen, einige Lebensmittel)

Kapitalertragsteuer (KESt)

Die KESt ist eine besondere Form der Einkommenssteuer. Sie wird in der Regel automatisch von Banken oder Brokern an das Finanzamt abgeführt. Anleger müssen sie also meistens nicht selbst berechnen oder abführen.

25 % auf Gewinne durch Geldanlage (Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten)

27,5 % auf alle anderen Kapitalerträge (z. B. Aktiengewinne, Dividenden)

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises einer Immobilie (egal ob Haus oder Wohnung). Bei Schenkungen oder Erbschaften gibt es reduzierte Sätze (0,5 % bis 3,5 %). Die Steuer wird beim Erwerb einer Immobilie fällig und muss direkt an das Finanzamt gezahlt werden.

NoVA (Normverbrauchsabgabe) & Kfz-Steuer

Die NoVA wird einmalig beim Kauf eines Neuwagens fällig. Die Kfz-Steuer ist eine laufende Steuer, die regelmäßig gezahlt werden muss. Sie wird über die Autoversicherung eingehoben.

NoVA

Abhängig vom CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs

Kfz-Steuer (motorbezogene Versicherungssteuer)

Abhängig von Motorleistung und CO₂-Ausstoß

Mineralölsteuer & CO2 Preis

Die Mineralölsteuer ist im Spritpreis enthalten. Sie zahlen sie also bei jedem Liter Benzin oder Diesel, der getankt wird. Dasselbe gilt für den CO2 Preis. Seit Oktober 2022 müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Diese Kosten werden an die Kundinnen und Kunden weiter gegegeben.

Mineralölsteuer 2025

Benzin: 48,2 Cent pro Liter

Diesel: ca. 39,7 Cent pro Liter

CO2 Preis 2025

Benzin: 15 Cent pro Liter

Diesel: 16,5 Cent pro Liter

Tabaksteuer & Alkoholsteuer

Die Besteuerung bestimmter Waren wie Alkohol und Zigaretten sind Verbrauchersteuern. In der Regel wird ein fixer Betrag pro Mengeneinheit berechnet. Ab 2026 soll es auch eine Steuer auf E-Zigaretten und Nikotinbeutel geben. Bei alkoholischen Getränken hängt die Höhe der Steuer vom Alkoholgehalt ab. Die Steuer für einen Liter Schnaps ist also höher als bei einem Liter Bier.

Versicherungssteuer

Jede Versicherungsprämie, die Sie einzahlen enthält auch einen Steueranteil. Diese Versicherungssteuer wird direkt von den Versicherungsgesellschaften eingehoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der allgemeinen Versicherungssteuer beträgt 11 %. Es können aber noch zusätzliche Abgaben dazukommen. Zum Beispiel bei der Autoversicherung die motorbezogene Versicherungssteuer oder bei der Haushaltsversicherung 1 % Feuerschutzsteuer.

 

CHECK24 Hinweis

Mit dem Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) können Sie Ihre individuelle Steuerlast optimieren und zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen. Grundsätzlich lohnt es sich jedes Jahr einen Steuerausgleich zu machen. Es ist aber auch fünf Jahre rückwirkend möglich.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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