Ob für private Anschaffungen, berufliche Investitionen oder unternehmerische Zwecke - die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Krediten betrifft viele Österreicherinnen und Österreicher in unterschiedlichen Lebenssituationen. Sie kann zu einem wichtigen Thema werden, wenn es um die Planung und Optimierung der persönlichen Finanzen geht. Allerdings ist die Materie komplex und an zahlreiche Faktoren gebunden. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Möglichkeiten und Grenzen in diesem Bereich besser zu verstehen.
Grundsätzlich sind in Österreich gewisse Kredite steuerlich absetzbar. Allerdings kann nicht jedes Darlehen automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Die Absetzbarkeit unterliegt bestimmten Regelungen und Einschränkungen, die vom Finanzamt festgelegt werden und sich in den letzten Jahren verändert haben.
Absetzbar sind nur Kredite, die im Zusammenhang mit dem Wohnraum aufgenommen wurden. Dafür können im Zuge der Steuererklärung die Zinsen und Nebenkosten beansprucht werden – aber nicht der Tilgungsteil. Die Höhe der steuerlichen Begünstigung hängt von Aspekten wie dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
Keinesfalls absetzbar sind hingegen Konsumkredite jeglicher Art, also etwa für Autos, Reisen, Möbel oder Ausbildungen.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Vertragserrichtungs- und Bearbeitungsgebühren sowie die im entsprechenden Jahr angefallenen Zinsen einfordern.
Der Kreditvertrag muss vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen worden sein, da die sogenannten "Topfsonderausgaben" seit 2020 weitgehend abgeschafft wurden und nur noch für ältere Verträge gelten.
Der Kredit muss für die Wohnraumschaffung (Neubau oder Kauf) oder Renovierung und Sanierung von bestehenden Gebäuden verwendet werden.
Die Immobilie muss mindestens zwei Jahre nach Bauabschluss als Hauptwohnsitz der steuerlich begünstigten Person dienen.
Der Kreditvertrag muss eine Mindestlaufzeit von acht Jahren haben.
In expliziten Fällen können Kredite als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt jedoch nur für Aufwendungen, die sich aus einem Zwang ergeben und nicht freiwillig erfolgen. Außerdem muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person durch die Belastung wesentlich beeinträchtigt sein. Beispiele dafür sind etwa Darlehen aufgrund einer Krankheit oder Kur.
Für die absetzbaren Beträge gelten Höchstgrenzen:
Allerdings wird die tatsächliche Höhe vom Jahreseinkommen bestimmt:
Ihre Steuerersparnis beträgt final 25 Prozent der anerkannten Grenzwerte, abzüglich einer Sonderausgabenpauschale von 60 Euro. Diese wird bereits bei der Lohnsteuerermittlung für Sie berücksichtigt.
Sie beziehen als Einzelperson ein Jahreseinkommen von 35.000 Euro.
Ihre monatliche Kreditrate macht 950 Euro aus.
Der Zinsanteil davon liegt bei 250 Euro pro Monat. Das entspricht 3.000 Euro im Jahr. Maximal können 2.920 Euro abgesetzt werden. Ein Viertel (25%) davon sind 730 Euro. Demnach reduziert dieser Teil die Steuerbemessungsgrundlage von € 35.000 Euro auf 34.270 Euro.
Bei diesem Einkommen beträgt der Steuersatz 30 Prozent. Sie sparen also 219 Euro (730 Euro x 0,30 Prozent), wenn Sie Ihre gesamten Kreditkosten beim Steuerausgleich in der Rubrik Sonderausgaben angeben.
Damit Kredite steuerlich absetzbar sind, sollten Sie diese Dokumente für das Finanzamt bereithalten:
Obwohl das Finanzamt für die Steuererklärung keine Rechnungen anfordert, ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen und Rechnungen mindestens sieben Jahre aufzubewahren, da sie bei einer späteren Steuerprüfung verlangt werden können.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.