Ob aufgrund eines Umzugs, unzufriedenstellender Preise oder des Wunsches nach einem nachhaltigeren Anbieter – es gibt zahlreiche Gründe, einen bestehenden Stromvertrag zu beenden. Die genauen Kündigungsmodalitäten sind im Vertrag festgelegt und können je nach Energieversorger variieren. Daher ist ratsam, sich frühzeitig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Stromanbieters vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Um Ihren Stromvertrag zu kündigen, sollten Sie sich an folgenden Schritten orientieren.
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf spezifische Fristen und Bedingungen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, insbesondere bei der Grundversorgung. Gibt es eine Bindungsfrist, sind Sie zeitlich an den Vertrag gebunden und können erst am Ende des ersten Vertragsjahres kündigen.
Viele Anbieter ermöglichen die Kündigung online über ein Kundenportal, per E-Mail oder schriftlich per Post. Immer häufiger können Sie Dokumente elektronisch mit der ID Austria unterschreiben, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Für die Kündigung benötigen Sie Ihre Vertragsnummer, die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand sowie Ihre neue Adresse.
Haben Sie alle Informationen rechtzeitig eingereicht, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie des Ablesetermins und der Endabrechnung an.
Wenn Sie über den Strom Vergleich Ihren Stromanbieter wechseln, müssen Sie sich um die Kündigung Ihres alten Vertrags keine Gedanken machen. Der neue Versorger übernimmt diesen Prozess für Sie, sodass Sie sich auf die Auswahl des besten Tarifs konzentrieren können. Die Stromversorgung bleibt während des Wechsels nahtlos gewährleistet.
Ihren Stromvertrag können Sie in verschiedenen Situationen kündigen:
Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen, sollten Sie folgende Punkte beachten, um potenzielle Probleme zu vermeiden.
Verpassen Sie nicht die vertraglich festgelegten Fristen.
Stellen Sie sicher, dass die Mindestvertragslaufzeit vorüber ist, bevor Sie kündigen.
Bei einem Umzug oder einer Preiserhöhung sollten Sie von Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch machen.
Geben Sie bei der Kündigung die notwendigen Informationen vollständig an, damit Sie Unterlagen nicht erst nachreichen müssen.
Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mitzuteilen.
Informieren Sie Ihren Anbieter mindestens zwei Wochen vor dem Auszug über Ihre Kündigung.
Lösen Sie den Vertrag schriftlich auf, am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
Lesen Sie am Auszugstag den Zählerstand ab und übermitteln Sie diesen Ihrem Anbieter.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.