Ein Kreditvertrag ist eine finanzielle Verpflichtung, die sich über Jahre erstrecken kann. Doch was passiert, wenn Sie das Darlehen nicht mehr bedienen können? In solchen Fällen kann ein Schuldnerwechsel – also die Übertragung des Kredits auf eine andere Person – eine Lösung darstellen. Dieser Prozess ist jedoch mit einigen Hürden verbunden. So gibt es in Österreich klare Regelungen und Abläufe, die einzuhalten sind, um sowohl die eigenen Interessen als auch die der Bank zu wahren.
Die Gründe für einen Schuldnerwechsel sind vielfältig. In der Regel ist er eine strategische Entscheidung, um finanzielle Verpflichtungen besser an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Häufige Beweggründe dafür sind:
Wenn Sie plötzlich zahlungsunfähig werden, kann das Umschreiben des Kredits eine mögliche Lösung sein, um die monatlichen Ausgaben zu bewältigen.
Persönliche Veränderungen wie eine Trennung, eine Scheidung oder ein berufsbedingter Umzug können dazu führen, dass Sie die Kreditraten nicht mehr tilgen können.
Wenn Sie Güter, die per Kredit finanziert werden, verkaufen möchten, kann die Käuferin oder der Käufer das Darlehen übernehmen, sofern der Kaufpreis die Schulden abdeckt.
Werden die monatlichen Raten zur Belastung, kann ein bereits aufgenommener Kredit jederzeit vorzeitig abgelöst werden. Bei einer Umschuldung wird der bestehende Kredit durch einen neuen ersetzt. Im Idealfall bietet der alternative Kreditvertrag günstigere Konditionen, wie niedrigere Zinsen oder bessere Rückzahlungsmodalitäten, die Ihrer aktuellen Situation gerecht werden. Um passende Angebote für eine Umschuldung zu finden, sollten Sie im Kredit Vergleich den entsprechenden Verwendungszweck angeben.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Schuldnerwechsels, die unterschiedliche rechtliche und praktische Konsequenzen haben.
Bei der befreienden Schuldübernahme wird der ursprüngliche Schuldende vollständig aus der Haftung entlassen und hat nach der Übertragung keine weitere Verantwortung gegenüber dem Kreditgeber. Der neue Schuldende übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Kreditvertrag. Der Schuldnerwechsel erfordert die Zustimmung der Bank sowie eine Bonitätsprüfung der nun kreditnehmenden Person.
Hier bleibt der eigentliche Schuldende weiterhin Vertragspartner, während die neue kreditnehmende Person zusätzlich in das Darlehensverhältnis eintritt und für die Rückzahlung der monatlichen Raten geradesteht. Da jetzt beide Parteien gemeinsam haften, erhöht sich die Sicherheit für den Kreditgeber. Demnach bedarf es in einigen Fällen keine explizite Genehmigung durch die Bank.
Die Konditionen eines Kredits ändern sich bei einem Schuldnerwechsel nicht automatisch. Die schuldende Person beerbt unverändert die im Vertrag definierten Bedingungen, wie Zinsen, Laufzeit und Monatsraten. Allerdings liegt es im Ermessen der Bank, bei der Übertragung mit dem neuen Kreditnehmenden individuelle Anpassungen auszuhandeln, beispielsweise zur Verkürzung der Laufzeit oder zur schnelleren Rückzahlung des Darlehens.
Der ursprüngliche Kreditnehmende stellt einen formlosen Antrag auf Übertragung des Kredits. Dabei müssen sich alle Parteien einig sein und relevante Dokumente eingereicht werden.
Beim Schuldnerwechsel findet immer eine Bonitätsprüfung statt. Dabei untersucht die Bank die Kreditwürdigkeit und -fähigkeit des potenziellen Schuldners. Es soll das Ausfallrisiko bewertet und sichergestellt werden, dass die Kreditverpflichtungen erfüllt werden können.
Die Bank entscheidet nun auf Basis der Bonitätsprüfung, ob sie den Schuldnerwechsel akzeptiert und der Kredit übertragen werden kann.
Je nach Art der Schuldübernahme wird der Kreditvertrag entsprechend adaptiert.
Bestehende Kreditsicherheiten, wie etwa der Grundbucheintrag bei Immobiliendarlehen, müssen kontrolliert und an den jetzigen Kreditnehmenden abgegeben werden. Dies kann notarielle Beurkundungen erfordern.
Mit dem finalen Abschluss des Kreditvertrags wird die Übereignung der Schulden rechtskräftig.
Ein Kredit kann grundsätzlich an jede andere Person übertragen werden, die folgenden Voraussetzungen entspricht:
Ideal für die Übernahme sind nahe Verwandte, wie Kinder, Geschwister oder Partnerinnen bzw. Partner.
Die Bank hat jedoch das Recht, den Schuldnerwechsel abzulehnen, wenn ihr das Risiko zu hoch erscheint.
Der Schuldnerwechsel rentiert sich meist nur für den eigentlichen Kreditnehmenden. Wenn der Kredit übertragen wird, können Kosten anfallen, die je nach Darlehensart und Bank variieren. Typisch sind beispielsweise Bearbeitungsgebühren für die Abwicklung, Notarkosten und Grundbuchgebühren für die Eintragung des Pfandrechts. Allerdings sparen Sie sich die gesetzlich gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung, falls der Kredit übertragen und nicht gekündigt wird.
Die Kreditübertragung kann in bestimmten Situationen eine praktikable Lösung sein, um die finanzielle Belastung neu zu verteilen, Engpässe zu überwinden und die Kreditrückzahlung langfristig zu sichern. Obwohl sie Flexibilität bietet, ist der Prozess oft kompliziert, zeitaufwändig und mit zusätzlichen Kosten sowie Bonitätsprüfungen durch die Bank verbunden. Alternativen wie eine Umschuldung können rentabler und einfacher sein. Ein Schuldnerwechsel sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn er wirklich notwendig ist und bereits andere Optionen sorgfältig ausgeschlossen wurden.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.