Ratgeber » Versicherungsratgeber » Parkschaden, was tun?

Was gilt bei der Versicherung als Parkschaden?

Parkschaden ist nicht gleich Parkschaden. Was umgangssprachlich oft als Parkschaden bezeichnet wird, ist in manchen Fällen aus Sicht der Versicherung keiner. Wir erklären wann ein solcher Schaden vorliegt, welche Schäden gedeckt sind und wie Sie richtig reagieren, wenn es passiert. 

Wann spricht man von einem Parkschaden?

Das sind Schäden an einem parkenden oder haltenden Fahrzeug, die durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht werden. Damit Sie bei Fahrerflucht nicht leer ausgehen, können Sie Parkschäden mitversichern. Sobald die Person, die den Unfall verursacht, bekannt ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung. Den Parkschaden melden ist in jedem Fall notwendig, damit Ihre Versicherung Bescheid weiß.

Beispiele für Parkschäden

Sie kommen vom Einkaufen zurück und haben einen Schaden an der Stoßstange. Die Verursacherin/der Verursacher ist unbekannt.

Ihr geparktes Auto wird von einem unbekannten vorbeifahrenden Fahrzeug beschädigt.

Was ist kein Parkschaden?

Ein Parkschaden kann nur durch ein für die Straße zugelassenes Fahrzeug entstehen. Ein Fahrrad oder ein Einkaufswagen können also keinen Parkschaden verursachen.

Wenn jemand absichtlich Ihr parkendes Auto mit einem Gegenstand zerkratzt, spricht man von Vandalismus, nicht von einem Parkschaden.

Ein Motorrad fällt um und verursacht einen Schaden an Ihrem Auto. Kein Parkschaden, weil Sie das Kennzeichen des Motorrades haben und das Fahrzeug somit nicht unbekannt ist.

Welche Versicherung deckt einen Parkschaden ab?

Parkschäden sind mit allen Vollkaskoversicherungen abgedeckt. Es gibt auch Teilkaskoversicherungen, die diese Leistung als Zusatzpaket anbieten. Damit sichern Sie ihr geparktes Auto gegen Schäden durch unbekannte Fahrzeuge ab.

So reagieren Sie bei einem Parkschaden

 

1. Schaden dokumentieren (Fotos, Videos).

2. Auf der nächsten Polizeiwache Anzeige gegen „Unbekannt“ erstatten. Die sofortige Anzeige ist notwendig, damit Ihre Versicherung den Schaden übernimmt.

3. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.

4. Lassen Sie den Schaden nicht reparieren, bevor Sie Feedback von Ihrer Versicherung bekommen haben.

Frau begutachtet Parkschaden an ihrem Auto
CHECK24 Hinweis

Wenn Sie selbst einen Parkschaden (oder auch andere Schäden) verursachen, müssen Sie den Vorfall sofort der Polizei melden. Telefonnummer oder Visitenkarte hinter den Scheibenwischer stecken reicht nicht aus und wird als Fahrerflucht gewertet. Auf einem Supermarktparkplatz oder in ähnlichen Situationen, können Sie auch auf die Besitzerin oder den Besitzer des anderen Fahrzeugs warten.

Unterschied parken und halten

Halten bedeutet das Auto abstellen, wenn es nicht durch die Verkehrslage notwendig ist. Im Stau stehen gilt also nicht als „halten“. Ein Fahrzeug kann bis zu 10 Minuten halten (bzw. für die Dauer einer Ladetätigkeit). Parken ist das längere Abstellen eines Autos. In beiden Fällen sind Sie gegen Parkschäden versichert, wenn Sie die entsprechende Leistung in Ihrer Autoversicherung haben.

Lukas Kosch CHECK24 Österreich

Lukas Kosch

Online-Redakteur

Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden. 

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