Ratgeber » Versicherungsratgeber » Unwetterschäden: Wann zahlt die Autoversicherung?

Hagelschaden und Co. – wann zahlt die Autoversicherung?

Schwere Unwetter haben in den letzten Jahren auch in Österreich zugenommen. Hagelgewitter, Sturmböen, Überschwemmungen oder andere wetterbedingte Ereignisse können zu schweren Schäden am Fahrzeug führen. Mit einer Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Naturgewalten abgedeckt. In diesem Ratgeber erklären wir mit konkreten Beispielen, welche Schäden übernommen werden und was Sie beachten müssen.

Die wichtigsten Infos zusammengefasst

  • Die Kfz-Haftpflicht kommt nicht für Schäden durch Naturgewalten auf.
  • Schäden durch Naturgewalten werden von jeder Kaskoversicherung übernommen. In manchen Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Windgeschwindigkeit über 60 km/h).
  • Wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wird, haftet dieser unter Umständen (z.B. Schäden durch Baustellengestände die nicht ausreichend gesichert waren).

Naturgewalten

Wenn Sie bei uns Autoversicherungen vergleichen, steht bei jedem Tarif dabei, welche Ereignisse inkludiert sind. Folgende Ereignisse können von Kaskoversicherungen abgedeckt sein:

Sturm (über 60 km/h)

Hagel

Hochwasser/Überschwemmungen

Blitzschlag

Felssturz/Steinschlag

Erdrutsch

Dachlawine

Schneedruck

Eiszapfen

Durch einen herabfallenden Ast beschädigtes Auto

Wann zahlt die Versicherung? Beispiele aus der Praxis

Wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Außer die Schäden an Ihrem Fahrzeug werden von Dritten verursacht. Wir haben gleich ein paar Beispiele dafür. Um sich gegen Unwetterschäden oder Schäden durch andere Naturgewalten abzusichern, brauchen Sie eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung. Beachten Sie, dass Kaskoversicherungen bei entsprechendem Leistungsumfang zwar viele Unwetterschäden übernehmen, der vereinbarte Selbstbehalt ist aber immer zu bezahlen.

Julia parkt ihr Auto wie gewohnt in der Gasse wo sie wohnt. In der Nacht zieht ein Sturm über die Gegend und ein herabfallender Ast beschädigt Ihr Fahrzeug. Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, da die Windstärke nachweislich über 60 km/h betragen hat.

Martin stellt sein Auto neben einer Baustelle ab. Er hat nur eine Haftpflichtversicherung, da sein Auto relativ alt ist. Durch einen Sturm fällt ein Baustellengitter um und beschädigt das Fahrzeug. In dem Fall zahlt die Versicherung des Baustellenbetreibers, da das Gitter nicht ausreichend gesichert war.

CHECK24 Hinweis

Auch bei Schäden durch Naturgewalten kann es Fälle geben, die von der Kaskoversicherung nicht übernommen werden, da die Unfallursache als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird. Wir raten deshalb grobe Fahrlässigkeit immer mitzuversichern.

Martin hat eine Teilkaskoversicherung ohne das Zusatzpaket „grobe Fahrlässigkeit“. Er wohnt in einem bekannten Überschwemmungsgebiet. Es gibt auch eine offizielle Warnung vor Hochwasser. Martin parkt sein Auto trotzdem in einer Tiefgarage und das Wasser verursacht Schäden am Fahrzeug. Die Versicherung wertet dies als grob fahrlässiges Verhalten und steigt aus.

CHECK24 Hinweis

Manchmal reicht eine Teilkaskoversicherung nicht aus, um Schäden nach Unwettern abzudecken. Selbst verschuldete Unfälle sind nur mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Nach einem Unwetter liegen Äste und Dachziegel auf der Straße. Peter ist unachtsam und fährt drüber, wodurch Schäden am Fahrzeug entstehen. Es handelt sich dabei um einen selbst verschuldeten Unfall. Weil Peter nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird der Schaden von der Versicherung nicht übernommen.

Emmas parkt ihr Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Während eines heftigen Hagelsturms wird das Fahrzeug von großen Hagelkörnern getroffen, die Dellen und zerbrochene Fenster verursachen. Sie meldet den Schaden sofort und dokumentiert die Folgen des Unwetters. Dank ihrer Teilkaskoversicherung wird die Reparatur von der Versicherung übernommen.

Autoversicherungen vergleichen

Was möchten Sie versichern?

So reagieren Sie nach einem Schaden durch Unwetter oder Naturgewalten

Sicherheit geht vor

Grundsätzlich ist es wichtig den Schaden so früh wie möglich zu dokumentieren. Denken Sie dabei aber, wie bei Verkehrsunfällen, auch an die eigene Sicherheit. Bei anhaltenden Unwettern ist es ratsam, in Sicherheit zu warten, bis es vorüber ist.

Schaden dokumentieren

Sobald die Gefahr vorbei ist, machen Sie Fotos und Videos. Notieren Sie auch Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses. Dazu können Sie auch unsere Unfallbericht-Vorlage verwenden.

Schutzmaßnahmen

Versuchen Sie Folgeschäden zu vermeiden. Decken Sie zum Beispiel zerbrochene Fensterscheiben mit einer Plane ab. Dokumentieren Sie auch diese Schritte.

Versicherung kontaktieren

Informieren Sie so schnell wie möglich die Versicherung und legen Ihren Fall genau da. Ausführliche Infos (Fotos, Hergang etc.) helfen bei der Schadensabwicklung. Die Versicherung informiert Sie über die weiteren Schritte.

Wie kann ich Unwetterschäden vermeiden

Wetterberichte beachten: Informieren Sie sich über das lokale Wetter und Unwetterwarnungen. 

Schutzmaßnahmen: Parken Sie Ihr Fahrzeug wenn möglich in einer Garage oder unter einem Carport, besonders bei Hagelwarnungen.

Fahrverhalten anpassen: Vermeiden Sie das Fahren bei extremen Wetterbedingungen wie Sturm, Starkregen, Glatteis oder großen Schneemengen. Seien Sie bei notwendigen Fahrten entsprechend vorsichtig unterwegs.

Lukas Kosch CHECK24 Österreich

Lukas Kosch

Online-Redakteur

Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.