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Hausrat: Einfach erklärt!

Sie ziehen gerade um, möchten Ihr bestehendes Zuhause neu einrichten oder einfach nur sicherstellen, dass Ihre Besitztümer optimal geschützt sind – der Hausrat spielt in jedem Haushalt eine zentrale Rolle. Deshalb erfahren Sie in diesem Ratgeber das Wichtigste zu diesem Thema: von der Definition, über die im Hausrat inkludierten Gegenstände bis hin zu Informationen über die Haushaltsversicherung. So ist Ihr Zuhause nicht nur gemütlich und funktional, sondern auch bestens abgesichert.

Was ist der Hausrat?

Der Hausrat umfasst sämtliche beweglichen Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch bestimmt und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Der Begriff schließt sowohl alltägliche Güter, die zur Hauswirtschaft und Lebensführung erforderlich sind, als auch persönliche Besitztümer von Privatpersonen ein, die entweder im Innen- oder Außenbereich des Haushalts verwendet werden.

Was gehört zum Hausrat?

Kurz gesagt: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, gehört zum Hausrat. Grundsätzlich werden die Hausratsgegenstände in vier Arten unterteilt. Dazu zählen:

Einrichtungsgegenstände:
  • Möbel, wie Schränke, Betten, Sofas, Stühle und Tische
  • Dekorationsgegenstände, wie Bilder, Gemälde und Vasen
  • Teppiche und Vorhänge
Gebrauchsgegenstände:
  • Textilien, wie Kleidung, Bettwäsche und Handtücher
  • Küchengeräte und -utensilien, wie Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck
  • Haushaltsgeräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Bügeleisen und Nähmaschinen
  • Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Spielekonsolen, Computer und Laptops
  • Informations- und Kommunikationstechnik, wie Telefon und Internet
  • Bücher und Spielsachen
  • CDs und DVDs und andere Tonträger
  • Freizeit- und Sportgeräte, wie Fahrräder und Musikinstrumente
  • Gartenmöbel und Werkzeuge, wie Markisen, Rasenmäher und Sitzgruppen
Verbrauchsgegenstände:
  • Nahrungsmittel, wie Milchprodukte, Obst und Gemüse
  • Genussmittel, wie Kaffee, Tee, alkoholische Getränke und Schokolade
  • Heizmittel, wie Heizkörper und Umwälzpumpen
Wertsachen:
  • Antiquitäten und Sammlerstücke
  • Bargeld, Wertpapiere und Sparbücher
  • Briefmarken- und Münzsammlungen
  • Urkunden
  • Edelmetalle, wie Gold, Platin und Silber
  • Edelsteine und Perlen
  • Schmuck und Uhren

Beachten Sie, dass diese Aufzählung keinesfalls vollständig ist. Sie gibt lediglich einen Überblick über typische Gegenstände, die zum Hausrat zugeordnet werden können.

Was gehört nicht zum Hausrat?

Die genaue Abgrenzung dessen, was zum Hausrat gehört und was eben nicht, variiert. In der Regel sind aber folgende Gegenstände nicht Teil des Hausrats.

  • Gebäudeteile, wie Wände, Decken, Böden und Fenster
  • Fest eingebaute Einrichtungen, wie Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Kraftfahrzeuge, wie Autos, Motorräder, Wohnwägen und Anhänger (auch wenn sie in der Garage stehen)
  • Wasser- und Luftfahrzeuge, wie Boote, Schiffe und Hubschrauber
  • Tiere, wie Hunde, Katzen und Vögel
  • Wertgegenstände über der Haftungsgrenze, wie hochwertiger Schmuck oder Kunstwerke
  • Bargeld über der Haftungsgrenze
  • Briefmarken- und Münzsammlungen über der Haftungsgrenze
  • Gegenstände mit ideellem Wert, wie persönliche Erinnerungsstücke
  • Elektronisch gespeicherte Programme und Daten
  • Beruflich genutzte Gegenstände, wie Werkzeuge und Maschinen (auch wenn sie im Haushalt gelagert werden)

Wie wird der Hausrat versichert?

Der Hausrat kann mittels Haushaltsversicherung gegen Schäden durch Feuer, Glasbruch, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel geschützt werden. Die Haushaltsversicherung deckt nicht nur den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Gegenstände ab, sondern oft auch die Folgekosten, etwa für Aufräumarbeiten oder die Entsorgung. Nicht jede Versicherung beinhaltet alle angeführten Gegenstände. So sind etwa Fahrräder, Gartenmöbel und die Büroausstattung Ihres Home-Office nur teilweise in der Haushaltsversicherung inkludiert. Für Wertgegenstände, Bargeld und hochwertige Elektrogeräte kann eine Höchstgrenze oder Selbstbeteiligung vereinbart werden. Prüfen Sie deswegen Ihre Versicherungspolizze genau. Diese kann im Bedarfsfall um weitere Leistungen ergänzt werden, damit alle wesentlichen Gegenstände im Vertrag verankert sind. Aber Achtung: Wenn Sie grob fahrlässig handeln und die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen, wird der Versicherungsschutz beeinträchtigt oder entfällt komplett.

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Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

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