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Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

Manche Unfälle im Straßenverkehr werden durch Fahrlässigkeit verursacht. Für die Versicherung ist dabei entscheidend, ob es sich um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

Was ist grobe Fahrlässigkeit 

Grobe Fahrlässigkeit im juristischen Sinne ist ein besonders schweres Missachten der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, bei dem die notwendige und gebotene Vorsicht außer Acht gelassen wird. Einfach formuliert – eine Person, die klar erkennbare Risiken ignoriert und Schäden sowie Unfälle in Kauf nimmt, handelt grob fahrlässig. Andere Menschen denken sich in der Regel dabei „das darf eigentlich nicht passieren.“

Was ist leichte Fahrlässigkeit

Leichte (oder einfache) Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person nicht genug aufmerksam ist und dadurch einen Unfall verursacht. Zum Beispiel ein Auffahrunfall im Stop-and-go-Verkehr. Im Unterschied zu grober Fahrlässigkeit handelt es sich hier um eine kleine Unaufmerksamkeit und kein bewusst riskantes Verhalten. Die Reaktion von anderen Menschen in solchen Situationen ist meist „hätte mir auch passieren können.“

Bei groben Fällen kann die Autoversicherung aussteigen oder Geld zurückverlangen. Die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist nicht immer einfach. Manchmal müssen diese Fälle vor Gericht entschieden werden. Es gibt aber Situationen, in denen es keinen Interpretationsspielraum gibt. 

Konkrete Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Verkehrssignale ignorieren

z.B. rote Ampel oder Stoppschild

Überhöhte Geschwindigkeit

besonders bei Schlechtwetter oder in Schutzzonen (zb. vor einer Schule)

Handy ohne Freisprecheinrichtung nutzen
Sommerreifen auf Schnee- oder Eisfahrbahn

Ist grobe Fahrlässigkeit von der Autoversicherung abgedeckt?

Die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist für Autoversicherungen entscheidend, da viele Versicherungspolicen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, gar nicht oder nicht vollständig abdecken. Ein Schaden kann also teuer werden, deshalb raten wir unbedingt, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern.

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Haftpflicht

Schäden an anderen Personen, Fahrzeugen und Gegenständen werden von der Haftpflichtversicherung übernommen, auch wenn sie durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Das gilt sogar für vorsätzliche Schäden oder Unfälle, die nach Alkohol- oder Drogenkonsum passieren. Damit wird sichergestellt, dass die Opfer entschädigt werden. Allerdings kann die Versicherung in solchen Fällen von der Person, die den Unfall verursacht hat, einen Teil der Kosten zurückverlangen (Regress).

 

Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung

Bei allen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen gibt es die Möglichkeit grobe Fahrlässigkeit zu versichern. Meistens erhöht sich damit die Versicherungsprämie. Dieses Zusatzpaket ist nicht sehr teuer, wir raten deshalb diese Leistung mitzuversichern. Bei Vorsatz sowie Alkohol- und Drogeneinfluss steigt die Kaskoversicherung in der Regel aber aus.

Nachgestellter Unfall mit Spielzeugauos

Autoversicherungen mit Zusatzpaket "grobe Fahrlässigkeit" vergleichen

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Folgen von grober Fahrlässigkeit

Regress des Versicherers 

Versicherer haben das Recht, bei grober Fahrlässigkeit die Leistung zu kürzen. Dies hängt oft vom Grad der Fahrlässigkeit und den speziellen Umständen des Einzelfalls ab.

Sanktionen und strafrechtliche Konsequenzen

Neben zivilrechtlichen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, wie Führerscheinentzug, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Wie Versicherungen solche Fälle prüfen und beurteilen

Versicherungen prüfen jeden Schadensfall individuell, um festzustellen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sie berücksichtigen dabei, ob der Versicherte die Risiken kannte und ob der Schaden vermeidbar war. Dazu nutzen sie Unfallberichte, Zeugenaussagen, technische Gutachten sowie weitere Dokumente wie Fotos und Polizeiberichte. Interne Richtlinien der Versicherungen bestimmen die Strenge der Kriterien und den Ablauf der Schadensregulierung. Auch frühere ähnliche Fälle und die Rechtsprechung fließen in die Entscheidungsfindung ein. Damit sollen möglichst einheitliche Entscheidungen gewährleistet werden. 

Lukas Kosch CHECK24 Österreich

Lukas Kosch

Online-Redakteur

Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.