Wenn Sie nach einem Anbieterwechsel Ihre bestehende Rufnummer inklusive der Vorwahl behalten möchten, können Sie eine Rufnummernmitnahme beauftragen. Diese wird auch Portierung genannt und ist sowohl für Nutzerinnen und Nutzer mit Vertrag als auch solche mit Wertkarte möglich. Aufgrund der Nummernübertragungsverordnung (NÜV) ist sie unkompliziert und rasch durchführbar. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind.
Holen Sie sich zuerst die Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information) ein. Diese kann von Ihrem abgebenden oder aufnehmenden Anbieter erstellt werden. Sie enthält alle für die Rufnummernmitnahme notwendigen Informationen, wie etwa die verbleibende Vertragsdauer, Binde- und Kündigungsfristen sowie etwaige Kosten, die bis zum Vertragsende noch anfallen könnten. Das Formular kann entweder schriftlich (per Post, E-Mail oder Kontaktformular) oder direkt im Shop des Betreibers beantragt werden.
Die NÜV-Information ist kostenlos und für 90 Tage gültig. Wird die Portierung nicht innerhalb dieser Frist umgesetzt, muss die NÜVI erneut ausgestellt werden.
Sobald die NÜV-Information vorliegt, können Sie den Antrag zur Rufnummernmitnahme, den Portierauftrag, beim neuen Mobilfunkbetreiber stellen. Häufig kümmert sich der neue Anbieter auch um die Beschaffung der NÜVI für Sie, sodass Sie beide Schritte beim Abschluss des neuen Vertrags gleichzeitig erledigen können. Die Rufnummer wird meist nicht sofort übernommen. Bei Bedarf können Sie einen späteren Wunschtermin für die Portierung angeben, sollten Sie noch an einen Vertrag gebunden sein. Diese ist bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter umsetzbar.
Steht dem Antrag nichts im Weg, kann die Rufnummer im neuen Netz freigeschaltet werden. Den exakten Termin für die Portierung stimmen Sie mit Ihrem Anbieter ab. Die Nummernübertragung erfolgt üblicherweise zügig. Jedenfalls darf der Dienst dabei nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Unmittelbar nach der Übertragung der Rufnummer muss Ihnen der abgebende Anbieter kostenfrei eine Ersatz-Nummer zur Verfügung stellen. So sind Sie auch während der Umstellung stets erreichbar. Übrigens: Bei Wertkarten muss Ihnen das Restguthaben nach der Rufnummernmitnahme ausbezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, wird der bestehende Vertrag automatisch mit dem Portierungsdatum beendet, außer Sie fordern ausdrücklich die Fortführung dessen. Alle Verpflichtungen, die Sie mit dem bisherigen Anbieter vereinbart haben, bleiben weiterhin gültig. Achten Sie auf eine eventuell noch vorhandene Mindestvertragsdauer. Die Vertrag Kündigung ist nur unter Einhaltung der entsprechenden Fristen machbar. Ansonsten müssen die Restentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer entrichtet werden.
Falls Sie Ihren Vertrag mit einer zufälligen Ersatznummer weiterführen möchten, geben Sie dem alten oder neuen Betreiber Ihren Wunsch im Rahmen der Rufnummernmitnahme bekannt.
Für die Portierung der Rufnummern dürfen seit 2021 keine Gebühren mehr erhoben werden. Während sie früher noch einige Euro gekostet hat, ist sie nun bei allen österreichischen Anbietern kostenlos. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Ihr Vertrag schon länger läuft. Je nach Betreiber und dessen Bearbeitungszeit kann die Dauer der Rufnummernmitnahme variieren. Idealerweise ist der Prozess aber innerhalb weniger Tage bis maximal zwei Wochen abgeschlossen. Achten Sie darauf, keine fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zu geben. Das kann die Portierung verzögern und einen reibungslosen Wechsel des Telekommunikationsanbieters verhindern.
Im Mobilfunk können Sie in der Regel immer die Rufnummern mitnehmen. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, wann die Portierung nicht möglich ist.
Ihre Rufnummer muss noch aktiv sein. Andernfalls können Sie stattdessen eine Wunschrufnummer beantragen, welche normalerweise aber kostenpflichtig ist.
Falsche Angaben zur Rufnummer können zur Ablehnung führen, da die Identität der zu übertragenden Telefonnummer nicht eindeutig verifiziert werden kann.
Damit der Portierungsprozess erfolgreich verläuft, müssen die Informationen im Antrag genau mit jenen übereinstimmen, die der aktuelle Anbieter in seinen Datenbanken gespeichert hat.
Die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Wenn der alte Vertrag noch eine aktive Laufzeit hat und nicht rechtzeitig gekündigt wurde, kann die Rufnummer nicht portiert werden.
Wenn beim bisherigen Anbieter noch offene Rechnungen bestehen, kann die Rufnummernmitnahme blockiert werden, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind.
Manchmal haben Anbieter individuelle Sperrfristen für die Rufnummernmitnahme, wenn der alte Vertrag erst kürzlich abgeschlossen oder verlängert wurde.
Manche Tarife erlauben keine Rufnummernmitnahme, wie etwa bestimmte Prepaid-Tarife oder spezielle Firmenverträge. Es ist wichtig, dies vorher zu prüfen.
Außerdem können auch technische Probleme bei den beteiligten Anbietern die Rufnummernmitnahme verzögern oder gänzlich verhindern. Dies kann beispielsweise bei Systemumstellungen oder -ausfällen der Fall sein.
Die Portierung der Festnetznummer funktioniert ähnlich wie die Rufnummernmitnahme bei einem Mobiltelefon. Sie ist ebenso kostenlos und wird auf Wunsch vom neuen Betreiber durchgeführt. Wechseln Sie den Wohnort, ist die Festnetznummernübertragung aber nur im selben Vorwahlbereich möglich. Außerdem entfällt die NÜV-Information.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.