Ohne entsprechende Sicherheiten erhalten Sie keinen Kredit.
Die Bank kann diese je nach Bonitätsscore sowie Art und Volumen des Darlehens fordern. Dadurch sichert sich das Institut ab, falls Sie als kreditnehmende Person zahlungsunfähig werden oder den Kreditverpflichtungen nicht nachkommen können.
Sicherungsmittel können nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines positiven Kreditentscheids erhöhen, sondern bewirken auch günstigere Konditionen.
Das Kreditinstitut kann auch eine Kombination aus mehreren Sicherheiten durchsetzen. Alle Vereinbarungen bezüglich der Kreditsicherheiten sind im Kreditvertrag dokumentiert. Damit die Bank Sicherungsmittel verwerten kann, müssen diese rechtlich wirksam sein. Außerdem müssen fällige Forderungen vorliegen, die noch nicht beglichen wurden.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Kreditsicherheiten: Personalsicherheiten und Sach- bzw. Realsicherheiten.
Die Auswahl der in Österreich verfügbaren Kreditsicherheiten ist groß. Da eine vollständige Auflistung den Rahmen dieses Ratgebers sprengen würde, liegt der Fokus auf folgenden gängigen Sicherungsmitteln: der Gehaltsverpfändung, der Hypothek, der Kreditversicherung und der Bürgschaft.
Die Lohn- oder Gehaltsverpfändung ist das wichtigste Sicherungsmittel und wird bei den meisten Darlehen an Privatpersonen vereinbart. Erfüllen Sie die Verpflichtungen Ihres Vertrags nicht, tritt die Fälligstellung der gesamten Kreditforderung ein. Die Bank kann auf Ihre Lohn- oder Gehaltsansprüche zugreifen, wobei Ihnen immer das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimum zusteht. Im Zuge einer „offenen Gehaltsverpfändung“ informiert die Bank Ihren Arbeitgeber über die Kreditaufnahme, um sich einen festgelegten Rang in der Exekutionsreihenfolge zu sichern. Im Gegensatz dazu wird der Dienstgeber bei einer „stillen Gehaltsverpfändung“ nicht benachrichtigt, außer es ist bereits zu einem Zahlungsverzug gekommen.
Die Besicherung von Wohnkrediten und Baufinanzierungen erfolgt in der Regel mittels Hypothek. Dabei dient die Immobilie selbst als Kreditsicherheit. Die Pfandbestellung für die Kreditrückzahlung wird im Grundbuch eingetragen. Im Falle eines Zahlungsrückstands kann die Bank die Forderung durch den Erlös aus einer Zwangsveräußerung der betreffenden Liegenschaft begleichen. Da Hypothekarkredite eine lange Laufzeit haben, schützen sie Banken über einen geraumen Zeitraum. Deshalb sind günstigere Zinsen möglich als bei Darlehen, die nicht im Grundbuch sichergestellt sind. Beachten Sie aber, dass beim Abschluss eines neuen Kreditvertrags Kosten beispielsweise für die Beglaubigung, die Grundbucheintragung und die Pfandbestellungsurkunde anfallen.
Auch Versicherungen können als Sicherungsmittel für Darlehen genutzt werden. Banken fordern den Abschluss oder die Bereitstellung einer Kreditversicherung, um bestimmte Risiken abzudecken, die sich im Eintrittsfall negativ auf die Rückzahlung des Kredits auswirken können. Dazu zählen unter anderem die Arbeitslosigkeit, die Berufsunfähigkeit oder das Ableben. Es gibt zwar verschiedene Absicherungsformen, die Höhe der Prämie ist aber immer vom gewünschten Absicherungsbetrag, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht sowie Ihrem Gesundheitszustand abhängig. Als Sicherheit abgetreten werden können etwa die Kreditrestschuldversicherung, die Ablebensversicherung (auch Risikoversicherung), die Er- und Ablebensversicherung (Mischform) und die Arbeitslosenversicherung.
Überprüfen Sie vor der Antragstellung eines Kredits, ob Sie bereits über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, sodass der Abschluss eines neuen Vertrags nicht unnötig passiert.
Zu den Kreditsicherheiten zählt außerdem die Bürgschaft. Bei dieser verpflichtet sich eine dritte Person die fremde Kreditschuld zu übernehmen, falls die Hauptschuldnerin bzw. der Hauptschuldner die vereinbarten Zahlungen nicht leisten kann. Es gibt unterschiedliche Formen von Bürgschaften, darunter die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Ausfallbürgschaft und die Solidarbürgschaft. Je nach den Vereinbarungen im Kreditvertrag variieren die Bedingungen und der Umfang einer Bürgschaft sowie die Rechte des Kreditinstituts. Für die Besicherung von Krediten fordern Banken häufig die Übernahme einer Bürgschaft als „Bürge und Zahler“. Dadurch können sie frei entscheiden, welche Partei im Falle eines Zahlungsverzugs zur Verantwortung gezogen wird: entweder die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer, die Bürgin oder der Bürge oder beide. Die Bürgschaft sollte immer wohlüberlegt sein, da sie nicht nur eine finanzielle Verbindlichkeit mit sich bringt, sondern auch den eigenen Bonitätsscore beeinflusst.
Sie können einen Kredit immer auch mit einer zweiten Person aufnehmen. Dabei werden beide Parteien in den Darlehensvertrag inkludiert und haben dieselben Rechte sowie Pflichten. Auch das bietet der Bank eine zusätzliche Sicherheit und verringert das Risiko eines Zahlungsausfalls. Die Unterschiede zu einer Bürgschaft und weitere Informationen finden Sie im passenden Ratgeber.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.