Ihre Kreditkarte ist nicht mehr auffindbar? - Sie haben sie beispielsweise verloren, vergessen oder sie wurde gestohlen? Dann sollten Sie die Sperre der Kreditkarte unmittelbar veranlassen, um sicherzustellen, dass niemand Ihre Karte sowie die darauf enthaltenen finanziellen Informationen missbraucht.
1. Benachrichtigen Sie die Kreditkartengesellschaft oder kartenausgebende Bank telefonisch über die jeweilige Hotline oder online über die entsprechenden Internetbanking- oder Mobile-Banking-Plattformen über Ihren Sperrwunsch. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Karte direkt in der Bankfiliale sperren zu lassen.
Übersicht der Sperrnotrufnummern für Österreich | |
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Mastercard | 0800 070 6138 |
Visa | 0800 200 288 |
American Express | 0800 900 940 |
Diners Club | +43 (1) 50135 135 |
PayLife | +43 5 9906 4500 |
Card Complete | +43 (1) 71111 770 |
2. Legen Sie sich die wichtigsten Kartendaten zurecht, um den Sperrvorgang zu beschleunigen. Dazu gehören etwa die Kreditkartennummer, die Kontonummer und die Bankleitzahl. Haben Sie diese gerade nicht griffbereit, kann die Karte auch durch die Angabe persönlicher Daten, die Ihre Identität bestätigen, gesperrt werden.
3. Wurde Ihre Karte gestohlen, dann sollten Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Diese kann später als Beweismittel für die Rückerstattung dienen, falls missbräuchlich Geldbeträge von Ihrem Konto abgebucht wurden.
4. Nach der Verlustmeldung und umgehenden Sperrung der Karte stellt Ihnen die Bank oder die Kreditkartengesellschaft innerhalb kürzester Zeit eine Ersatzkarte aus. Abhängig vom jeweiligen Anbieter fallen dafür gegebenenfalls Kosten an.
Kommt es zu Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr oder einer untypischen Nutzung, sperren Kreditkartengesellschaften und Banken aus Sicherheitsgründen Ihre Kreditkarte. Dabei muss noch nicht einmal ein tatsächlicher Betrug geschehen sein. Es reicht, dass der Kartenherausgeber vermutet, die Karte oder die Kartendaten befinden sich in fremden Händen.
Wird die Kreditkarte binnen kurzer Zeit an weiter auseinander liegenden Orten verwendet, ist das für Kreditkartenanbieter oft ein Warnsignal dafür, dass die Karte oder deren Daten gestohlen wurden. In Ländern, die vom Kartenherausgeber als kritisch eingestuft werden, wird die Kreditkarte oftmals vorsorglich gesperrt oder erst gar nicht akzeptiert. Das lässt sich vermeiden, indem Sie die Bank oder Kreditkartengesellschaft rechtzeitig über einen bevorstehenden Auslandsaufenthalt informieren.
Weicht das Zahlungsverhalten vom bisherigen Muster ab, kann die Kreditkarte gesperrt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie die Kreditkarte in der Regel nur für das Bezahlen von kleineren Geldbeträgen verwenden, plötzlich aber eine hohe Summe damit begleichen.
Wenn Sie die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) am Bankomaten oder bei Kartenzahlungen mehrmals nicht korrekt eingeben, wird die Kreditkarte automatisch gesperrt. Außerdem zieht der Bankomat die Karte üblicherweise ein.
Die Sperrung der Kreditkarte wegen einer Überziehung des Limits kommt nur noch selten vor. Normalerweise wird der nicht ausreichende Verfügungsrahmen noch vor der Freigabe der Zahlung durch den Kartenherausgeber entdeckt.
Damit die Bank oder die Kreditkartengesellschaft die Haftung für etwaige entstandene Schäden übernimmt, haben Sie der sogenannten Sorgfaltspflicht nachzukommen. Das bedeutet: Sie müssen die Sperrung der Kreditkarte sofort veranlassen, die Karte sorgsam verwahren, die personalisierten Sicherheitsmerkmale geheim halten und dürfen die Kartendaten ausschließlich bei sicheren Internetverbindungen angeben. Ist das nicht der Fall und der Kartenanbieter kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, haften Sie für den gesamten Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit hingegen liegt die Haftungsgrenze bei 50 Euro.
Taucht eine verloren geglaubte, schon gesperrte Kreditkarte plötzlich wieder auf, können Sie diese grundsätzlich auch wieder entsperren lassen. Ähnlich verhält es sich bei einer durch mehrfache Falscheingabe gesperrte Kreditkarte. Da jeder Herausgeber andere Vorgehensweisen und Sicherheitsstandards zum Entsperren hat, wenden Sie sich dazu an die Bank oder Kreditkartengesellschaft, die Ihnen die Karte vermittelt hat. Je nach Anbieter kann die Kreditkarte entweder per Telefon-Hotline, Online-Banking, Banking-App oder vor Ort in der Filiale entsperrt werden. Bei manchen Herausgebern können dafür Kosten anfallen. Die entsperrte Kreditkarte ist innerhalb weniger Stunden oder Tage wieder einsatzbereit.
Aber: Nicht bei jeder Bank und Kreditkartengesellschaft ist es tatsächlich möglich, die Kreditkarte wieder entsperren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird Ihnen gleich eine Ersatzkarte ausgestellt.
Haben Sie im Zuge der Sperrung bereits eine neue Kreditkarte beantragt, ist eine Entsperrung der alten Karte normalerweise nicht mehr machbar. Sie müssen darauf warten, bis die neue Kreditkarte und der dazugehörige PIN-Code per Post bei Ihnen ankommen.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.