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Nebenkosten bei der Baufinanzierung

Bei der Baufinanzierung fallen neben dem reinen Kreditbetrag zusätzliche Kosten an, die den Gesamtaufwand erheblich beeinflussen können. Es handelt sich bei den Nebenkosten um alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme entstehen und Sie über den Kaufpreis hinauszutragen haben.

Die Finanzierungsnebenkosten sollten eine tragende Rolle bei der Planung und Durchführung Ihrer Baufinanzierung spielen. Deswegen werfen wir in diesem Ratgeber einen genaueren Blick auf die verschiedenen Nebenkosten und ihre Bedeutung.

Modellhäuser auf Geldmünzen

Berücksichtigung der Zinskosten

Beim Abschluss einer Baufinanzierung haben Sie immer eine entsprechende Zinsaufwendung zu tragen. Die mit der Bank vereinbarten Zinsen sind Teil der Nebenkosten und sollten bei einer gründlichen Kostenkalkulation nicht vernachlässigt werden. Ganz grundlegend gibt es zwei Angaben zu den Zinsen, nämlich den Sollzins und den Effektivzins.

Sollzins

Der Sollzins ist jener Zinssatz, der auf den offenen Kreditbetrag zu entrichten ist. Sie zahlen diesen an die Bank oder den Kreditgeber, um das geliehene Kapital überhaupt nützen zu können. Der Sollzins stellt nur den nominalen Zinssatz dar, andere Kosten werden nicht mit einbezogen.

Effektivzins

Der effektive Jahreszins beinhaltet neben dem Sollzins auch sämtliche Kosten und Gebühren, die mit einem Kredit verbunden sind. Er liefert eine realistischere Darstellung der tatsächlichen Darlehenskosten und ermöglicht es Ihnen, verschiedene Angebote besser miteinander zu vergleichen.

 

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Weitere Finanzierungsnebenkosten

Die Sollzinsen sind bei einer Baufinanzierung zwar der Hauptkostenfaktor, allerdings können sich weitere Nebenkosten ergeben. Diese hängen etwa von der Finanzierungssumme, der Art und der Laufzeit des Darlehens, Ihrer Wohnregion sowie Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab.

Bearbeitungsgebühr

Die Bank verrechnet für die Bearbeitung und Bereitstellung des Kredits Bearbeitungsgebühren. Diese werden üblicherweise einmalig bei der Genehmigung des Darlehens erhoben. Die Höhe der Gebühr wird von der Bank vorgegeben. Sie kann einen fixen Betrag oder einen prozentualen Anteil darstellen. Letzterer macht in der Regel bis zu drei Prozent der Finanzierungssumme aus.

Kontoführungsgebühr

Die Kontoführungsgebühren werden von Banken für die Verwaltung und Führung des Kreditkontos eingefordert. Sie unterscheiden sich je nach Kreditinstitut sowie Art des Kontos. Die Kontoführungsgebühr kann als monatliche oder jährliche Gebühr oder pro Transaktion berechnet werden sowie an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Zumeist liegt sie unter 150 Euro im Jahr.

Schätzungsgebühr

Im Zuge einer Finanzierung verlangt die Bank ein Schätzungsgutachten für die Immobilie. Dafür fällt eine Kostenpauschale an, die Schätzungsgebühr. Die Bewertung bestimmt den aktuellen Vermögenswert und stellt sicher, ob sich die Immobilie als Kreditsicherheit eignet. Das Gutachten wird entweder von unabhängigen Sachverständigen oder der Bank selbst vorgenommen und kostet zwischen 500 und 1.000 Euro. Die Schätzungsgebühren können von der kreditnehmenden oder der kreditgebenden Partei getragen werden.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Kauf oder der Übertragung – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich - eines Grundstücks oder einer Immobilie jedenfalls entrichtet werden muss. Sie beträgt 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage wird der Grundstückswert angenommen, welcher aus dem Grundwert und dem Gebäudewert besteht. Obwohl sowohl die übergebende als auch die übernehmende Einheit steuerschuldig sind, trägt normalerweise die Übernehmerin oder der Übernehmer die Grunderwerbsteuer.

Grundbucheintragungsgebühr

Der in Österreich verpflichtete Grundbucheintrag regelt das Eigentum einer Liegenschaft. Im Grundbuch sind nicht nur die Besitzerinnen und Besitzer, sondern auch die speziellen Rechte, wie Wohn- und Wegerechte, vermerkt. Bei der Grundbucheintragungsgebühr handelt es sich um eine staatliche Abgabe, die gesetzlichen Vorgaben unterliegt und 1,1 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Für die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch fallen weitere 1,2 Prozent des Pfandbetrags an. Dazu kommt eine Eingabegebühr von entweder 44 Euro oder 62 Euro, abhängig davon, ob der Antrag elektronisch oder nicht elektronisch gestellt wird.

Anwalts- und Notarkosten

Anwältinnen und Anwälte oder Notarinnen und Notare prüfen den Ablauf eines Immobilienkaufs bzw. -verkaufs auf Korrektheit. Sie stellen den Antrag auf die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch, fertigen den Kaufvertrag für die Immobilie an und übernehmen die Treuhandabwicklung der Zahlungen. Außerdem müssen die Unterschriften auf dem Kaufvertrag sowie der Pfandbestellungsurkunde gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Die Anwalts- und Notarkosten sind durch Kammertarife geregelt und belaufen sich auf ein bis drei Prozent des Kaufbetrags. Es kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Maklerprovision

Die Provision für eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler wird nur dann fällig, wenn diese aktiv am Kaufprozess beteiligt sind. Sie übernehmen etwa die Abwicklung des Kaufangebots, arrangieren Besichtigungen und erfüllen bestimmte Informationspflichten, vor allem zu rechtlichen Themen. Die Maklergebühr ist grundsätzlich verhandelbar, in Österreich aber mit kaufpreisabhängigen Höchstgrenzen limitiert. So darf sie höchstens 3,6 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen.

Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen sowie Versicherungen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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