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Wichtige Begriffe bei Energieverträgen

Wenn es darum geht, einen neuen Energievertrag abzuschließen oder den bestehenden zu überprüfen, werden Sie garantiert mit einigen Fachbegriffen in Berührung kommen. Diese sind nicht immer selbsterklärend, spielen aber eine entscheidende Rolle bei der Auswahl eines geeigneten Angebots sowie der Optimierung der Energiekosten. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen wichtige Begriffe rund um Energieverträge näherbringen und verständlich erklären. So sind Sie bestens gerüstet, um im Anschluss den für Sie optimalen Strom- oder Gastarif zu ermitteln.

1. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit bezeichnet jenen Zeitraum, für den Sie und der gewählte Energieanbieter eine vertragliche Bindung eingegangen sind. Während der Laufzeit verpflichtet sich der Lieferant, Sie mit Energie zu versorgen, während Sie sich im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichten. In Österreich werden Verträge mit Strom- und Gasanbietern üblicherweise auf unbestimmte Zeit eingegangen.

2. Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit ist der kürzeste Zeitraum, den Sie vertraglich an einen Energieanbieter gebunden ist. Während dieser Zeit kann der Vertrag in der Regel nicht gekündigt werden, wodurch ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter nicht möglich ist. Die Mindestlaufzeit wird im Vertrag festgelegt und variiert je nach Anbieter und Tarif. In Österreich kann sie von einem Monat bis zu maximal einem Jahr reichen. So kann beispielsweise ein Energievertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten erst nach Ablauf dieser 12 Monate aufgelöst werden.

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CHECK24 Hinweis

Kurzfristige Laufzeiten, die besonders bei Floater Tarifen üblich sind, bieten Flexibilität, während langfristige Laufzeiten meist mehr Preisstabilität gewährleisten. Es lohnt sich daher immer, verschiedene Angebote zu vergleichen und gründlich abzuwägen, welche Art von Vertrag am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Im CHECK24 Energie Vergleich finden Sie eine große Auswahl an Strom- und Gastarifen österreichischer Versorger.

3. Bindefrist

Die Bindefrist bezieht sich ebenfalls auf einen Zeitraum, während dessen Sie vertraglich gebunden sind. Sie kann innerhalb oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit auftreten und legt fest, unter welchen spezifischen Bedingungen der Energievertrag aufgelöst werden darf. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Sie zwar während der Bindung kündigen können, aber eine konkrete Kündigungsfrist einhalten müssen. Die Bindungsfrist darf höchstens ein Jahr dauern.

4. Vertragsverlängerung

Sofern keiner der Vertragsparteien rechtzeitig eine Kündigung ausspricht, verlängern sich Energieverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit meist von selbst um eine bestimmte Zeit. Oftmals beträgt die automatische Verlängerungsperiode ein weiteres Jahr. Es gibt aber auch Verträge, die sich monatlich oder halbjährlich verlängern. So wird eine kontinuierliche Versorgung mit Strom und Gas sichergestellt. Sie haben außerdem die Möglichkeit, einen bestehenden Vertrag aktiv zu erneuern. Dabei lassen sich oft günstigere Konditionen aushandeln.

CHECK24 Hinweis

Die automatische Vertragsverlängerung bei Energieverträgen ist auch eine Chance für einen Tarifwechsel. Nutzen Sie den Zeitpunkt, um ihre aktuellen Strom- und Gasverträge zu kontrollieren und wechseln Sie gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter. Damit können Sie nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern idealerweise auch von besseren Konditionen und Leistungen sowie Boni und Rabatten profitieren.

5. Kündigungsfrist

Sie wollen Ihren Stromvertrag kündigen oder Gasvertrag kündigen? Die meisten Energietarife verfügen über festgelegte Kündigungsfristen, deren Bedingungen Sie im Vertrag nachlesen können. Diese sind bei der Auflösung einzuhalten, um eine Vertragsverlängerung und unnötige Kosten zu vermeiden sowie einen reibungslosen Wechsel zu einem neuen Strom- oder Gasversorger zu garantieren. In Österreich darf die Kündigungsfrist nicht länger als zwei Wochen sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen, wie etwa den Namen, die Adresse, die Kundennummer sowie den gewünschten Kündigungstermin, enthalten. Viele Versorger übernehmen beim Anbieterwechsel die Kündigung des alten Vertrags für Sie und sorgen so für einen nahtlosen Übergang ohne Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung.

älteres Paar liest Vertrag

6. Sonderkündigungsrecht

In bestimmten Fällen können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

  • Preiserhöhung: Erhöht Ihr Energieversorger den Preis während der Vertragslaufzeit, können Sie außerordentlich kündigen.
  • Umzug: Auch ein Umzug kann Anlass für einen verfrühten Vertragsausstieg geben. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Änderungen der Vertragsbedingungen: Zudem können Sie bei Änderungen der AGBs seitens des Energieanbieters den Strom- oder Gasvertrag jederzeit auflösen.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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