Der Teilzahlungsbetrag, ein wichtiger Aspekt der Haushaltsfinanzierung, hilft Ihnen, die Energiekosten überschaubarer zu gestalten. Doch warum bezahlt man die Strom- und Gasrechnung in Teilbeträgen? Wie werden diese Beträge berechnet und welche Faktoren beeinflussen sie? In diesem Artikel beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Teilzahlungsbetrags und erklären, was Sie beachten sollten, um unangenehme Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Der Teilzahlungsbetrag bei Strom und Gas ist ein festgelegter Betrag, den Sie regelmäßig – meist monatlich oder vierteljährlich – an ihren Energieversorger vorauszahlen. Wird der Teilzahlungsbetrag beispielsweise monatlich bezahlt, erfolgt dessen erste Abbuchung am Anfang des ersten Versorgungsmonats. Er dient dazu, die Kosten für den geschätzten Jahresverbrauch gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, um finanzielle Planbarkeit und Stabilität zu gewährleisten sowie hohe Einmalzahlungen zu vermeiden.
Die Berechnung des Teilzahlungsbetrags basiert auf:
Um den Teilbetrag zu berechnen, wird der geschätzte Jahresverbrauch in Kilowattstunden mit dem derzeitigen Strom- oder Gaspreis multipliziert. Im Preis enthalten sind bereits alle Steuern und Gebühren, nicht jedoch Neukundenrabatte und Wechselboni. Diese werden erst auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Das Ergebnis wird dann durch die Anzahl der Zahlungsintervalle im Jahr geteilt.
Angenommen Ihr geschätzter Jahresverbrauch liegt bei 3.600 Kilowattstunden Strom und der Preis pro kWh beträgt 0,20 Euro, dann ergibt sich ein jährlicher Kostenbetrag von 720 Euro (3.600 kWh x 0,20 Euro). Dieser wird durch 12 geteilt, wenn Sie die Gas- und Stromkosten monatlich tilgen. Daraus resultiert ein Teilzahlungsbetrag von 60 Euro pro Monat (720 Euro ÷ 12 Monate).
Die monatliche Zahlung der tatsächlichen Energiekosten wäre aufgrund der starken Schwankungen im Energieverbrauch unpraktisch für alle Beteiligten. Zum Beispiel führen saisonale Unterschiede dazu, dass der Energiebedarf im Winter deutlich höher ist als im Sommer. Zudem würde die Erfassung und Abrechnung des genauen Verbrauchs jeden Monat einen erheblichen administrativen Aufwand für die Versorger bedeuten. Die Zählerstände werden in der Regel nur einmal jährlich vom Netzbetreiber abgelesen und an den Energielieferanten gesendet. Dementsprechend kennt der Gas- und Stromanbieter Ihren monatlichen Energiebedarf gar nicht. Die Jahresabrechnung stellt dann sicher, dass die Kosten korrekt erfasst werden.
Am Ende des Abrechnungszeitraums werden die geleisteten Teilbeträge Ihrem endgültigen Strom- und Gasverbrauch gegenübergestellt. Wurde der Teilzahlungsbetrag zu hoch oder zu niedrig angesetzt, wird die Differenz in der Jahresabrechnung ausgeglichen. Somit zahlen Sie nur für die Menge an Energie, die Sie wirklich verwendet haben. Ergibt sich daraus, dass mehr Strom und Gas verbraucht, als durch die Teilzahlungen abgedeckt wurde, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Bei einem geringeren Verbrauch entsteht hingegen ein Guthaben, das entweder auf Ihr Konto zurückerstattet oder mit zukünftigen Zahlungen verrechnet wird. In beiden Fällen passen die Energieversorger den Teilzahlungsbetrag für die nächste Periode an den realen Verbrauch an, um eine genauere Prognose für das kommende Jahr zu gewährleisten.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.