Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Stromanbieter die Stromabrechnung für den tatsächlich verbrauchten Strom. Dieser entnehmen Sie, ob Sie Geld zurückbekommen oder eine Nachzahlung tätigen müssen. Die Endabrechnung kann kompliziert aussehen. Jedes Energieunternehmen gestaltet die Rechnung individuell, dennoch sind einige Inhalte gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst beispielsweise Informationen zum Abrechnungszeitraum, zur Abschlagszahlung und zum Arbeits- sowie Grundpreis. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Stromrechnung in der Regel aufgebaut ist und erläutern die wichtigsten Begrifflichkeiten.
Wann Sie die jährliche Stromrechnung empfangen, beruht auf dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Abrechnungszeitraum ist abhängig von einem Kalenderjahr und beträgt immer zwölf Monate. Ein Beispiel: Melden Sie den Bezug von Strom Anfang November an, wird Ihnen die Rechnung Anfang oder Mitte November des Folgejahres übermittelt. Um den genauen Stromverbrauch des letzten Jahres zu ermitteln, wird - kurz bevor die Abrechnungsfrist abläuft - der Stromzähler abgelesen. Die Jahresabrechnung wird Ihnen spätestens drei Monate nach der Stromablesung per Post oder als Online-Rechnung zugesandt.
Teilbeträge sind Vorauszahlungen der Jahresrechnung. Je nach Energieanbieter entrichten Sie die Stromkosten in monatlichen oder quartalsweisen Teilbeträgen und müssen so nicht die gesamte Rechnung auf einmal tilgen. Der Stromversorger legt die Höhe der regelmäßigen Teilzahlungen fest und orientiert sich dabei am üblichen Stromverbrauch während eines Abrechnungsjahres. Im Idealfall schätzt der Anbieter Ihren Jahresverbrauch so ein, dass Sie bereits mit der Summe aller Teilbeträge die kompletten jährlichen Stromkosten finanzieren. Bei einem erhöhten Stromverbrauch decken die Teilzahlungen die Energieausgaben nicht vollständig ab. Sie müssen die Differenz durch eine Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums begleichen. Ist Ihr Stromverbrauch hingegen geringer als die getätigte Vorauszahlung, erhalten Sie eine Gutschrift. Die Summe wird Ihnen entweder bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben oder auf das Konto zurück überwiesen. Je nachdem, ob Ihr Stromvergleich gestiegen oder gesunken ist, erhöht oder verringert der Lieferant die Teilzahlungsbeträge für das kommende Jahr. Falls gewünscht, können Sie den Teilzahlungsbetrag auch selbstständig anpassen lassen.
Wundern Sie sich nicht, wenn vor dem Guthaben auf der Abrechnung ein Minuszeichen steht. Der zu viel überwiesene Betrag wird dementsprechend gekennzeichnet.
Der Endbetrag der Jahresabrechnung ergibt sich aus mehreren Preiskomponenten: den Energiekosten, den Netzgebühren sowie den Steuern und Abgaben.
Die Energiekosten bestehen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Beim Grundpreis handelt es sich um einen fixen Betrag, der jährlich festgelegt wird. Der Arbeitspreis - auch Verbraucherpreis – hingegen wird pro Kilowattstunde (kWh) kalkuliert. Das bedeutet, je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, desto höher sind Ihre Stromausgaben. Die Energiekosten unterliegen dem freien Wettbewerb und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Im Strompreis sind zudem die Kosten für die Netzdienstleistungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise das Netznutzungsentgelt, das Netzverlustentgelt und das Entgelt für Messleistungen. Die Netzgebühren fließen an den Netzbetreiber, der sich um die Instandhaltung des Stromnetzes kümmert.
Fast ein Viertel der Stromrechnung besteht in Österreich aus Steuern und Abgaben. Dazu zählen etwa die Elektrizitätsabgabe, die Gebrauchsabgabe, die Umsatzsteuer und die Erneuerbaren-Förderkosten. Diese werden entweder an Bund, Land, Stadt oder Gemeinde abgeführt.
Oft erhalten Sie eine Gesamtrechnung für die Energiekosten und die Netznutzung. Das ist möglich, wenn Ihr Netzbetreiber die Netzrechnung direkt an Ihren Stromanbieter schickt und dieser eine kombinierte Rechnung für Sie anfertigt. Es kann aber auch passieren, dass Ihnen der Energieanbieter und der Netzbetreiber zwei getrennte Rechnungen ausstellen. Die Art der Rechnungslegung hat keinen Einfluss auf die Gesamtkosten!
Der Stromrechnung können Sie alle relevanten Erklärungen entnehmen, um den Abrechnungsvorgang sowie den Stromverbrauch zu verstehen. In der Regel sind Stromabrechnungen ähnlich aufgebaut und beinhalten das Übersichtsblatt, das Detailblatt und das Informationsblatt.
Auf dem Übersichtsblatt finden Sie unter anderem folgende Angaben:
Jeder Stromanbieter in Österreich ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf der Jahresabrechnung die Stromkennzeichnung bekannt zu geben. Die Zusammensetzung der Energiequellen (z. Bsp.: Wasserkraft, Biomasse, Biogas, Windenergie, Sonnenenergie, Erdgas, Kohle), die zur Stromherstellung eingesetzt wurden, muss prozentuell angegeben werden. Ebenso anzuführen sind die CO2-Emissionen, der radioaktive Abfall und die Herkunftsländer des Stroms.
Das Detailblatt gewährt Ihnen einen genaueren und umfassenderen Einblick in:
Im Informationsblatt können Sie alles zu den grundlegenden Leistungen des Stromanbieters und Netzbetreibers nachlesen, wie:
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.