Ratgeber » Energieratgeber » Die Stromrechnung einfach erklärt

Die jährliche Stromabrechnung richtig lesen und verstehen!

Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Stromanbieter die Stromabrechnung für den tatsächlich verbrauchten Strom. Dieser entnehmen Sie, ob Sie Geld zurückbekommen oder eine Nachzahlung tätigen müssen. Die Endabrechnung kann kompliziert aussehen. Jedes Energieunternehmen gestaltet die Rechnung individuell, dennoch sind einige Inhalte gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst beispielsweise Informationen zum Abrechnungszeitraum, zur Abschlagszahlung und zum Arbeits- sowie Grundpreis. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Stromrechnung in der Regel aufgebaut ist und erläutern die wichtigsten Begrifflichkeiten. 

Wann kommt die Jahresabrechnung?

Wann Sie die jährliche Stromrechnung empfangen, beruht auf dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Abrechnungszeitraum ist abhängig von einem Kalenderjahr und beträgt immer zwölf Monate. Ein Beispiel: Melden Sie den Bezug von Strom Anfang November an, wird Ihnen die Rechnung Anfang oder Mitte November des Folgejahres übermittelt. Um den genauen Stromverbrauch des letzten Jahres zu ermitteln, wird - kurz bevor die Abrechnungsfrist abläuft - der Stromzähler abgelesen. Die Jahresabrechnung wird Ihnen spätestens drei Monate nach der Stromablesung per Post oder als Online-Rechnung zugesandt.

Was ist ein Teilzahlungsbetrag?

Teilbeträge sind Vorauszahlungen der Jahresrechnung. Je nach Energieanbieter entrichten Sie die Stromkosten in monatlichen oder quartalsweisen Teilbeträgen und müssen so nicht die gesamte Rechnung auf einmal tilgen. Der Stromversorger legt die Höhe der regelmäßigen Teilzahlungen fest und orientiert sich dabei am üblichen Stromverbrauch während eines Abrechnungsjahres. Im Idealfall schätzt der Anbieter Ihren Jahresverbrauch so ein, dass Sie bereits mit der Summe aller Teilbeträge die kompletten jährlichen Stromkosten finanzieren. Bei einem erhöhten Stromverbrauch decken die Teilzahlungen die Energieausgaben nicht vollständig ab. Sie müssen die Differenz durch eine Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums begleichen. Ist Ihr Stromverbrauch hingegen geringer als die getätigte Vorauszahlung, erhalten Sie eine Gutschrift. Die Summe wird Ihnen entweder bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben oder auf das Konto zurück überwiesen. Je nachdem, ob Ihr Stromvergleich gestiegen oder gesunken ist, erhöht oder verringert der Lieferant die Teilzahlungsbeträge für das kommende Jahr. Falls gewünscht, können Sie den Teilzahlungsbetrag auch selbstständig anpassen lassen.

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CHECK24 Hinweis

Wundern Sie sich nicht, wenn vor dem Guthaben auf der Abrechnung ein Minuszeichen steht. Der zu viel überwiesene Betrag wird dementsprechend gekennzeichnet.

Zusammensetzung des Strompreises

Der Endbetrag der Jahresabrechnung ergibt sich aus mehreren Preiskomponenten: den Energiekosten, den Netzgebühren sowie den Steuern und Abgaben.

1. Energiekosten

Die Energiekosten bestehen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Beim Grundpreis handelt es sich um einen fixen Betrag, der jährlich festgelegt wird. Der Arbeitspreis - auch Verbraucherpreis – hingegen wird pro Kilowattstunde (kWh) kalkuliert. Das bedeutet, je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, desto höher sind Ihre Stromausgaben. Die Energiekosten unterliegen dem freien Wettbewerb und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

2. Netzgebühren

Im Strompreis sind zudem die Kosten für die Netzdienstleistungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise das Netznutzungsentgelt, das Netzverlustentgelt und das Entgelt für Messleistungen. Die Netzgebühren fließen an den Netzbetreiber, der sich um die Instandhaltung des Stromnetzes kümmert.

3. Steuern und Abgaben

Fast ein Viertel der Stromrechnung besteht in Österreich aus Steuern und Abgaben. Dazu zählen etwa die Elektrizitätsabgabe, die Gebrauchsabgabe, die Umsatzsteuer und die Erneuerbaren-Förderkosten. Diese werden entweder an Bund, Land, Stadt oder Gemeinde abgeführt.

CHECK24 Hinweis

Oft erhalten Sie eine Gesamtrechnung für die Energiekosten und die Netznutzung. Das ist möglich, wenn Ihr Netzbetreiber die Netzrechnung direkt an Ihren Stromanbieter schickt und dieser eine kombinierte Rechnung für Sie anfertigt. Es kann aber auch passieren, dass Ihnen der Energieanbieter und der Netzbetreiber zwei getrennte Rechnungen ausstellen. Die Art der Rechnungslegung hat keinen Einfluss auf die Gesamtkosten!

Aufbau und Bestandteile der Stromrechnung

Der Stromrechnung können Sie alle relevanten Erklärungen entnehmen, um den Abrechnungsvorgang sowie den Stromverbrauch zu verstehen. In der Regel sind Stromabrechnungen ähnlich aufgebaut und beinhalten das Übersichtsblatt, das Detailblatt und das Informationsblatt.

Das Übersichtsblatt

Auf dem Übersichtsblatt finden Sie unter anderem folgende Angaben:

  • die Kontaktdaten Ihres Energieversorgers, wie die Service-Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Faxnummer
  • die Rechnungsdaten, wie die Kundennummer, die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und den Abrechnungszeitraum
  • den Namen des Produktes, mit dem Sie beliefert werden
  • Ihre Anlagenadresse
  • die Zählpunktbezeichnung 
    • Dabei handelt es sich um die 33-stellige Identifikationsnummer (beginnt in Österreich immer mit AT) des Zählpunktes. Der Zählpunkt misst, wie viel Strom Sie verbrauchen, die Zählpunktbezeichnung ordnet eben diese Messwerte Ihrem Haushalt zu.
  • der Jahresverbrauch in kWh
  • die Gesamtkosten (Energiepreis, Netznutzung, Steuern und Abgaben sowie Rabatte) im Abrechnungszeitraum
  • die geleisteten Teilzahlungsbeträge
  • die offenen Forderungen (Nachzahlung) bzw. Guthaben
  • der neue monatliche Teilbetrag und das Fälligkeitsdatum
  • die Stromverbrauchsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr
CHECK24 Wissen

Jeder Stromanbieter in Österreich ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf der Jahresabrechnung die Stromkennzeichnung bekannt zu geben. Die Zusammensetzung der Energiequellen (z. Bsp.: Wasserkraft, Biomasse, Biogas, Windenergie, Sonnenenergie, Erdgas, Kohle), die zur Stromherstellung eingesetzt wurden, muss prozentuell angegeben werden. Ebenso anzuführen sind die CO2-Emissionen, der radioaktive Abfall und die Herkunftsländer des Stroms.

Das Detailblatt

Das Detailblatt gewährt Ihnen einen genaueren und umfassenderen Einblick in:

  • die Ablesedaten mit den Zählerständen
    • Der Zählerstand gibt Ihren exakten Stromverbrauch in kWh an. Sie können diesen dem Stromzähler entnehmen.
  • die Zählernummer
    • Die Zählernummer ist die Gerätenummer Ihres Stromzählers und direkt auf dem Ablesegerät vermerkt.
  • die Berechnung der Energieentgelte 
  • Boni und Rabatte
  • die Berechnung der Netznutzung
  • die Berechnung der Steuern und Abgaben
  • den Gesamtbetrag

Das Informationsblatt

Im Informationsblatt können Sie alles zu den grundlegenden Leistungen des Stromanbieters und Netzbetreibers nachlesen, wie:

  • die Unternehmensdaten des Stromlieferanten
  • die Unternehmensdaten des Netzbetreibers
  • den Erstanschluss und entsprechende Änderungen
  • die Reparaturen und Wartungen
  • die Beschwerdefälle
  • die Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
  • das Rücktrittsrecht
  • das Recht auf Ratenzahlung
  • das Recht auf Grundversorgung
  • die Verbrauchs- und Stromkosteninformationen
Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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