Wer ohne die neue Klebevignette oder eine gültige digitale Vignette unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen. Die Ersatzmautzahlung beträgt 120 Euro für Pkw und 65 Euro für Motorräder. Außerdem laufen in Wien im Februar rund 50.000 Parkpickerl ab. Betroffene haben noch ein Monat Zeit das Pickerl zu verlängern.
Die wichtigsten Infos zur Vignette
Ab dem 1. Februar 2025 sind auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ausschließlich die neue moosgrüne Vignette für das Jahr 2025 sowie die digitale Vignette gültig. Die Jahresvignette kostet für Pkw 103,80 Euro und für Motorräder 41,50 Euro. Zusätzlich stehen 2-Monats-, 10-Tages- und seit 2024 auch Tagesvignetten zur Verfügung. Letztere ist nur digital erhältlich und kostet 9,30 Euro für Pkw bzw. 3,70 Euro für Motorräder.
Digitale Vignette nicht immer sofort gültig
Beim Kauf der digitalen Vignette ist eine 18-tägige Wartefrist zu beachten. Wer die digitale Vignette sofort nutzen möchte, kann sie in bei ÖAMTC, ARBÖ, ADAC, einer Mautstelle oder einem ASFINAG-Automaten, in Trafiken und bei Tankstellen besorgen – dort entfällt die Wartefrist. Autofahrerclubs empfehlen die Bestellbestätigung der digitalen Vignette bis zum Ende des Nutzungszeitraums aufzubewahren, obwohl keine Mitführpflicht im Fahrzeug besteht. Auch der Kaufnachweis der Klebevignette sollte aufbewahrt werden, da er im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe für die Beantragung einer Ersatzvignette erforderlich ist.
Die wichtigsten Infos zum Parkpickerl in Wien
In Wien laufen Ende Februar rund 50.000 Parkpickerl ab, insbesondere in den Bezirken 13, 21, 22 und 23. Der Grund: die flächendeckende Einführung der Kurzparkzonen am 1. März 2022. Seitdem ist das Parken an Werktagen in allen Wiener Gemeindebezirken kostenpflichtig. Bewohnerinnen und Bewohner dieser Bezirke sollten rechtzeitig ihre Parkpickerl erneuern, um eine Strafe von 36 Euro für das Parken ohne gültiges Pickerl oder Parkschein zu vermeiden. Die Erneuerung kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder online erfolgen. Die Gültigkeitsdauer des Pickerls beträgt mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre. Es wird empfohlen, bei der Beantragung eine gewisse Bearbeitungszeit einzuplanen.