Was Reisende jetzt wissen müssen
Waldbrände in der Urlaubsregion - was Reisende wissen müssen (Foto: Getty Image/Bloomberg Creative)

Einige Österreicherinnen und Österreicher sind gerade auf Rhodos. Andere haben für die nächsten Tage oder Wochen eine Reise in betroffene Gebiete gebucht. Natürlich kann es auch in Zukunft in Ihrer Urlaubsregionen Situationen geben, die eine Reise nur schwer durchführbar oder sogar unmöglich machen. Wenn Sie eine Pauschalreise, ein Hotel, eine Ferienwohnung oder einen Mietwagen bei CHECK24 gebucht haben, stehen unsere Beraterinnen und Berater rund um die Uhr bereit, Ihnen zu helfen.

Storno oder Umbuchung?

Bei der Frage, ob man umbuchen bzw. stornieren kann, kommt es auf 3 Faktoren an:

  1. Wann treten Sie die Reise an
  2. Wie nah ist ihr Urlaubsort an Waldbränden?
  3. Welche Art von Reise haben Sie gebucht (Pauschalreise, Hotel, Mietwagen)?

Wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und Ihr Urlaubsziel in einem betroffenen Gebiet liegt, haben Sie in der Regel gute Chancen die Reise zu stornieren. Sollte es noch Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Urlaub antreten, wird es eher keine Rückerstattung geben. In diesem Fall können Sie aber normalerweise umbuchen. Wenn Sie nicht direkt in einem Waldbrandgebiet gebucht haben, wird es schwieriger Ansprüche auf Rückerstattung, Preisminderung oder Umbuchung geltend zu machen. Noch schwieriger wird es natürlich, wenn Sie schon vor Ort sind. Egal welche Situation für Sie zutrifft – setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Reiseveranstalter, der Unterkunft, dem Mietwagenverleih etc. in Verbindung.

Pauschalreisen

Gegen eine Stornogebühr können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Je nachdem, wie unmittelbar die Reise bevorsteht, sind die Kosten höher oder niedriger. Kostenlos stornieren können Sie nur, wenn Probleme völlig überraschend auftreten und unvermeidbar sind. Der Urlaub an sich oder die Anreise muss außerdem deutlich beeinträchtigt sein. Wenn Sie also jetzt einen Rhodos-Urlaub direkt im Waldbrandgebiet gebucht haben, der in 2 Tagen startet, können Sie eine Pauschalreise kostenlos stornieren. Haben Sie Ende August gebucht, ist eine Umbuchung realistischer. Befindet sich Ihre Unterkunft auf einem anderen Teil der Insel, der nicht von den Waldbränden betroffen ist, werden Sie die Reise vermutlich antreten müssen. Unter Umständen sind Preisminderungen möglich, wenn man zum Beispiel einen inkludierten Ausflug nicht machen kann. Müssen Sie Ihre Pauschalreise abbrechen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Rückreise ohne Mehrkosten zu organisieren oder ein Ersatzquartier bereitzustellen. Anspruch auf Schadenersatz haben Sie nicht, da der Reiseveranstalter keine Schuld an dem Waldbrand hat.

Individualreisen

Wenn Sie Ihren Urlaub selbst gebucht haben, wird es deutlich schwieriger. Hier müssen Sie die Unterkunft oder den Mietwagenverleih selbst kontaktieren und ausloten, was möglich ist. Probieren Sie es mit einer Kulanzlösung – zum Beispiel Umbuchung, Gutschein, Preisminderung etc. In solchen Fällen hilft oft eine Reiseversicherung. Je nach Konditionen bekommen Sie Geld rückerstattet, Ersatzquartiere oder einen frühzeitigen Flug zurück nach Österreich. Gegenüber der Fluglinie können Sie keine Ansprüche geltend machen, da diese nur für die Beförderung ins Urlaubsland und wieder zurück verantwortlich ist.