Nicht auf den Steuerausgleich vergessen!
Steuerausgleich für das Jahr 2024 machen (Foto: Getty Images/nunawwoofy)

Mit dem neuen Jahr kommt auch die Zeit, sich Gedanken über die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Am einfachsten geht der Steuerausgleich über "FinanzOnline". Die investierte Zeit zahlt sich in den meisten Fällen aus. Seit Sommer 2024 gibt es zwar einen automatischen Steuerausgleich ohne Antrag. Dabei steigen Sie aber oft schlechter aus, also wenn Sie den Antrag selbst einbringen. Bei der automatischen Variante werden keine absetzbaren Kosten wie Sonderausgaben, Werbungskosten und andere Posten berücksichtigt. Alle wichtigen Infos zum Thema gibt es in unserem Ratgeber zum Thema Steuerausgleich.

Steuerausgleich ist keine Pflicht, lohnt sicher aber meistens

Die Arbeitnehmerveranlagung kann grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden und lohnt sich besonders wenn:

  • Sie außergewöhnliche Belastungen hatten, z. B. durch Krankheit oder Pflegekosten.
  • Sie Anspruch auf Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus haben.
  • Sie während des Jahres einen Jobwechsel oder längere Zeiten der Arbeitslosigkeit hatten.
  • Sie diverse Sonderausgaben haben (Versicherungen, Kirchenbeitrag, Sanierungskosten, Wohnraumbeschaffung etc.)

Wie Sie die Steuererklärung einreichen

In Österreich bietet FinanzOnline, das digitale Portal der Finanzverwaltung, eine einfache Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung abzugeben. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen in Papierform einreichen. Steuerberater:innen oder spezielle Steuer-Apps können dabei helfen, alle Abzugsmöglichkeiten zu nutzen und die Erklärung effizient zu erledigen.