In ganz Österreich gibt es Hochwasser- und Sturmschäden - besonders stark betroffen war Niederösterreich. Mit einer Kfz-Haftpflicht haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Bei solchen Ereignissen greifen nur Kaskoversicherungen, wobei es einige Punkte zu beachten gibt.
Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Es gibt manche Fälle, wo bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Windgeschwindigkeit über 60 km/h). Wir raten auch grobe Fahrlässigkeit immer mitzuversichern. Bei einigen Versicherungen ist bei Schäden durch Naturgewalten der vereinbarte Selbstbehalt zu bezahlen.
Beispiele aus der Praxis
Sarah parkt ihr Auto wie gewohnt in der Nähe ihrer Wohnung. In der Nacht zieht ein Sturm über die Gegend und ein herabfallender Ast beschädigt das Fahrzeug. Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, da die Windstärke nachweislich über 60 km/h betragen hat.
Matthias hat eine Teilkaskoversicherung ohne das Zusatzpaket „grobe Fahrlässigkeit“. Er wohnt in einem bekannten Überschwemmungsgebiet. Es gibt auch eine offizielle Warnung vor Hochwasser. Matthias parkt sein Auto trotzdem in einer Tiefgarage und das Wasser verursacht Schäden am Fahrzeug. Die Versicherung wertet dies als grob fahrlässiges Verhalten und steigt aus.
Auf einer Baustelle sind Gerüstteile unzureichend montiert. Durch einen Sturm lösen sich Teile und beschädigen ein geparktes Auto. In dem Fall müssen die Baufirma oder die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundstückes für den Schaden aufkommen. Unabhängig davon, ob es für das Auto eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gibt.
Schaden dokumentieren und melden
Fotos, Videos und eine schriftliche Stellungnahme helfen der Versicherung, den Schaden schnell abzuwickeln.
Tipp für neue Autos: Neuwertentschädigung kann Schaden minimieren
Bei einem Totalschaden bekommen Sie immer nur den Zeitwert des Autos erstattet. Neuwagen verlieren vor allem in den ersten Monaten schnell an Wert. Sie haben also einen finanziellen Verlust, wenn das Auto relativ schnell einen Totalschaden erleidet. Mit der Neuwertentschädigung bekommen Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls für eine bestimmte Zeit den Neupreis bzw. einen hohen Prozentsatz des Neuwerts erstattet. Dauer und Höhe dieser Entschädigung hängen von der jeweiligen Versicherung ab.
In unserem Ratgeber „Hagelschaden und Co. – wann zahlt die Autoversicherung?“ gibt es ausführliche Infos und weitere Praxisbeispiele. Außerdem können Sie bei uns alle Arten von Autoversicherungen vergleichen.