Für die vergangene Heizperiode konnten sozial bedürftige Menschen in ganz Österreich einen Heizkostenzuschuss beantragen. Für den Zeitraum 2024/25 haben noch nicht alle Bundesländer entschieden, ob und in welcher Form es einen Heizkostenzuschuss geben wird. Wir haben den aktuellen Stand zusammengefasst. Die Seite wird laufend ergänzt, wenn es neue Informationen der Bundesländer gibt.
Wer hat Anspruch auf Heizkostenzuschuss
Um den Heizkostenzuschuss zu erhalten, gibt es Einkommensgrenzen. Diese Grenzen und die Höhe des Zuschusses werden von den Bundesländern festgelegt.
Hohes Sparpotential bei Strom und Gas
Abgesehen davon lohnt es sich regelmäßig die Energiepreise zu vergleichen. Mit einem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters können Sie insgesamt bis zu 2.000 pro Jahr sparen. Denken Sie auch daran, dass Sie Strompreisebremse ausläuft und Sie damit für jede Kilowattstunde den vollen Preis bezahlen.
Heizkosten sparen
Heizen macht einen großen Teil des Energieverbrauchs im Haushalt aus. Wenn man richtig heizt, lässt sich Energie und Geld sparen. Überlegen Sie, welche Temperatur in welchem Raum sinnvoll ist – jedes Grad weniger senkt die Kosten. Wichtig: Die Heizkörper sollten nicht verdeckt sein. Weitere Infos und Tipps haben wir in unserem Energieratgeber zum Thema Heizen zusammengefasst.
Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben noch nicht bekanntgegeben, ob es für die Heizperiode 2024/25 wieder einen Heizkostenzuschuss geben wird.
Niederösterreich: Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. 150 Euro gibt es wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Richtlinien und eine Antragsvorlage wird vom Land Niederösterreich am 21. Oktober veröffentlicht.
Burgenland: Wärmepreisdeckel
Hier sollen niedrige und mittlere Einkommen unterstützt werden. Die Förderung hängt deshalb vom Netto-Haushaltseinkommen (maximales Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro) und den Heizkosten des Haushalts ab. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro und kann bis 31.12.2024 beantragt werden.
Steiermark: Heizkostenzuschuss
Von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 kann ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von 340 Euro beantragt werden. Heuer gibt es folgende Einkommensobergrenzen (monatliches Haushaltsnettoeinkommen):
Ein-Personen-Haushalt: 1.572 Euro
Mehrpersonenhaushalte: 2.358 Euro
Oberösterreich: Heizkostenzuschuss
Bis 30. November kann der neue Heizkostenzuschuss beantragt werden. Es gibt 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Es gilt das Jahresbruttoeinkommen pro Haushalt aus dem Jahr 2023.
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940 Euro
Kärnten: Heizzuschuss
Kärnten hat einen „großen“ und einen „kleinen“ Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro bzw. 110 Euro. Den Antrag können Sie ab sofort bis einschließlich 31.03.2025 stellen.
Einkommensgrenzen für den großen Heizzuschuss 2024 / 2025:
Alleinstehende - 1.270 Euro netto,
Zwei- Personen-Haushalte - 1.840 Euro netto.
Einkommensgrenzen für den kleinen Heizzuschuss 2024 / 2025:
Alleinstehende - 1.510 Euro netto,
Zwei-Personen-Haushalte - 2.080 Euro netto.
Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 360 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (dies gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Heizzuschuss). Rechenbeispiel: Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze für den kleinen Heizzuschuss bei 2.800 Euro netto