Schadensmeldung für die Haushaltsversicherung

Das sollten Sie im Versicherungsfall beachten!

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Kurz zusammengefasst:

Schaden melden: Ein Leitfaden für die Haushaltsversicherung

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie benützen Ihre neue Waschmaschine zum ersten Mal. Nach einiger Zeit merken Sie, dass Leitungswasser ausgetreten ist und sich bereits über einen Teil des Badezimmers verteilt hat. Der Zuleitungsschlauch ist defekt und dementsprechend undicht. Das führt dazu, dass einige Möbelstücke im unteren Sockelbereich durchnässt und beschädigt wurden.

In den eigenen vier Wänden können immer wieder unvorhergesehene Ereignisse passieren, die Schäden an Gegenständen verursachen. Allerdings können Sie mit einer Versicherung gegen solche Risiken vorsorgen. Die Haushaltsversicherung übernimmt etwa die Kosten für die Reparatur der Möbel. Damit Sie im Schadensfall rasche Unterstützung erhalten, ist eine schnelle und effektive Schadensabwicklung entscheidend. Doch wie funktioniert die Versicherung Schadensmeldung und was gibt es dabei zu berücksichtigen?

Welchen Schutz bietet die Haushaltsversicherung?

Im Wesentlichen deckt die Haushaltsversicherung die Schäden an allen beweglichen Gegenständen (z.B. Möbel, Kleidung, Elektronikgeräte, Wertgegenstände) in Ihren privaten Wohnräumen ab. Sie schützt Ihr Eigentum gegen folgende Gefahren: Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Glasbruch, Feuer und Sturm. Die Versicherungspolizze kann individuell gestaltet werden und weitere Zusatzleistungen beinhalten. Die Prämie hängt neben der gewünschten Deckung auch vom Wert des versicherten Hausrats ab. Die Haushaltsversicherung ist in Österreich keine gesetzliche Pflichtversicherung, wird aber dennoch dringend empfohlen. Nur so sind Sie gegen viele gängige Schadensfälle und deren Folgen finanziell abgesichert.

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Was ist ein Versicherungsschaden?

Ein Versicherungsschaden ist ein Schaden, der durch ein versichertes Ereignis verursacht wird. In einem solchen Fall muss die Versicherungsgesellschaft – gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags – Entschädigung leisten. Dazu müssen Sie die Versicherung aber rechtzeitig über den Schaden informieren. Beachten Sie, dass es je nach Unternehmen verschiedene Vorgehensweisen für die Schadensmeldung gibt.

Was ist die Schadensabwicklung?

Die Schadensabwicklung umfasst den vollständigen Bearbeitungsprozess eines Schadensfalls: die Aufnahme des Schadens, die Prüfung der Ansprüche, die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer und gegebenenfalls die Auszahlung der Entschädigung durch das Versicherungsunternehmen. Die genauen Bedingungen für die Schadensabwicklung sind in der Polizze festgelegt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Versicherung Schadensmeldung

Ein Schadensfall ist eingetreten. Was ist nach der ersten Schrecksekunde zu tun? Damit Sie in einer solchen Situation richtig reagieren können, sollten Sie nicht nur über den Inhalt des Versicherungsvertrags Bescheid wissen, sondern auch darüber, wie im Schadensfall vorzugehen ist. Hier müssen Sie nämlich entsprechenden Pflichten nachkommen. Erfüllen Sie diese nicht, kann das zur Nichterbringung der Versicherungsleistungen führen.

Pflicht zur Schadensminderung

Als versicherte Person haben Sie die Pflicht, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden vorzubeugen. Das bedeutet etwa, dass Sie bei einem Leitungswasserschaden den Haupthahn schließen, bei einem Sturmschaden kaputte Teile Ihrer Behausung provisorisch abdecken und weitere Gefahrenquellen beseitigen, bei einem Glasbruch die Schadensstelle absichern, im Brandfall die Ausbreitung des Feuers verhindern oder bei einem Einbruchsdiebstahl gestohlene Spar­bücher, Bankomatkarten und Kreditkarten sperren lassen müssen. Aber Achtung: Ihre eigene Sicherheit dürfen Sie hierfür niemals riskieren. Maßnahmen zur Schadensminderung, die Ihr Leben bedrohen oder Ihre Gesundheit gefährden, sind jedenfalls zu unterlassen.

Sofortige Meldung des Schadens

Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und melden Sie den Schaden unverzüglich. Am besten senden Sie Ihre schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben ab. Die Kontaktdaten dafür finden Sie auf Ihrer Versicherungspolizze. Zudem bieten viele Versicherungsgesellschaften zur Mitteilung Online-Formulare an. Füllen Sie diese aus, ist die Angabe der erforderlichen Daten vorerst sichergestellt. Details können Sie noch später nachreichen. Jede Versicherung handhabt die Schadensabwicklung individuell und folgt eigenen Richtlinien. Wir bitten Sie daher, sich im Schadensfall direkt an die Schadensabteilung Ihrer Versicherung - und nicht an CHECK24 - zu wenden. In Notfällen ist unser Energie-Expertenteam trotzdem für Sie erreichbar.

CHECK24 Hinweis

Unter bestimmten Umständen, etwa bei Feuer oder Einbruchsdiebstahl, ist die Meldung eines Schadensfalls nur dann korrekt, wenn Sie Polizei und Feuerwehr verständigen und eine Anzeige erstatten.

Schadensmeldung Vorlage: Diese Informationen braucht die Versicherung

Sie sind unsicher, was die schriftliche Schadensmeldung beinhalten muss? Häufig finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Versicherungen Vorlagen zum Download. Wesentlich sind unter anderem:

  • Name
  • Anschrift
  • Polizzennummer
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
  • Beschreibung der Ereignisse
  • konkrete Benennung der Schäden
  • Umfang des Schadens

Schildern Sie den Schadenshergang so, wie er tatsächlich stattgefunden hat. Gefälschte Berichte sind nicht hilfreich und führen dazu, dass die Versicherer die Kostenübernahme ablehnen. Vor allem dann, wenn die Aussage im Laufe des Bearbeitungsprozesses korrigiert wird.

Dokumentation des Schadensfalls

Sichern Sie die Beweise und dokumentieren Sie den Schadensfall bestmöglich. Machen Sie Fotos und Videos vom Schaden, legen Sie entsprechende Rechnungen vor und bewahren Sie beschädigte Gegenstände sicher auf. Bitten Sie Zeuginnen und Zeugen um Namen und Telefonnummern. Für einen Schadenersatzanspruch müssen folgende Voraussetzungen belegt werden: die Verursachung des Schadens, die Rechtsverletzung, Hinweise auf ein Verschulden der Schädigerin oder des Schädigers und die Höhe des Schadens. Um Letztere zu beurteilen, sollten Sie mehrere Kostenvoranschläge einholen. Stellen Sie sicher, dass Sie bezüglich eines gleichwertigen Ersatzes anfragen und nicht eines vielfach teureren Gegenstandes. 

Einwilligung zur Schadensübernahme

Wenn der entstandene Schaden keine unmittelbare Gefahr darstellt, warten Sie mit der Reparatur bis eine Gutachterin oder ein Gutachter den Schaden besichtigt und dessen Ausmaß feststellt. Bevor Sie die Reparatur beauftragen, müssen Sie sich nämlich die Einwilligung zur Schadensübernahme von der Versicherung einholen. Setzen Sie ohne deren Zustimmung bei der Regulierung des Schadens keine eigenmächtigen Schritte. Unterzeichnen Sie ohne Rücksprache keine Vollmachten oder Verträge, etwa mit Werkstätten oder Sachverständigen. Reparieren Sie den Schaden außerdem nicht selbst und lassen Sie ihn keinesfalls bei einem nicht autorisierten Betrieb durchführen. In solchen Fällen kann Ihnen die Versicherung die Leistung kürzen oder gänzlich verweigern.

Anweisungen der Versicherung befolgen

Für einen reibungslosen Verlauf der Schadensabwicklung folgen Sie den weiteren Anweisungen Ihrer Versicherungsmaklerin oder Ihres Versicherungsmaklers. Diese können beispielsweise die Zusammenarbeit mit Schadensregulierern, die Vorkehrungen für sowie die Einleitung von Reparaturen, das Ausfüllen notwendiger Formulare oder die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen umfassen. Bewahren Sie dafür sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und alle Dokumente zum Schadensfall auf. Denken Sie auch an etwaige Fristen und halten Sie diese unbedingt ein. So kann sichergestellt werden, dass Ihr Versicherungsanspruch effizient bearbeitet wird. Darüber hinaus kann die Nichtbeachtung der Anweisungen zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung oder sogar zur Ablehnung des Anspruchs führen. Erfolgreich abgeschlossen wird die Schadensabwicklung mit der Ausbezahlung der Schadenssumme.

Wasserschaden in der Wohnung

Schadensmeldung leicht gemacht: 3 Tipps für die Haushaltsversicherung

Achten Sie auf den Selbstbehalt!

Je nach Versicherungsvereinbarung kann Ihr Versicherungsvertrag einen Selbstbehalt beinhalten. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den Sie im Schadensfall selbst bezahlen müssen, wenn dieser von der Haushaltsversicherung gedeckt wird. Die Versicherung übernimmt erst dann die Kosten, sobald der Schaden über dem festgelegten Selbstbehalt liegt. Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger sind in der Regel die Versicherungsprämien. Achten Sie jedoch darauf, dass ein zu hoch gewählter Selbstbehalt im Ernstfall zu finanziellen Belastungen führen kann. 

Nehmen Sie eine Schadensablehnung nicht gleich hin!

Die Versicherung zahlt nicht? Wenn Sie glauben, dass die Versicherung Ihnen zu Unrecht Leistungen verweigert, haben Sie das Recht, die Entscheidung anzufechten und Einspruch einzulegen. Überprüfen Sie zuerst Ihren Versicherungsvertrag sowie die darin enthaltenen Ausschlüsse und Bedingungen. Ver­langen Sie von der Versicherungsgesellschaft eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme. Möglicherweise gab es Missverständnisse oder es fehlen wichtige Informationen von Ihrer Seite, die Sie nachreichen können. Außerdem können Sie bei externen Stellen, wie Verbraucherberatungen, Schlichtungsstellen oder Anwaltskanzleien, Unterstützung erhalten.

Greifen Sie auf digitale Services zurück!

Die meisten Versicherungen verfügen über digitale Dienste. Diese vereinfachen den Umgang mit Versicherungsangelegenheiten sowie die Interaktion zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Kundschaft. Sie gewährleisten Ihnen einen effizienten, benutzerfreundlichen Service. Mit Hilfe mobiler Apps können Sie beispielsweise Ihre Versicherungspolizzen und Schadensmeldungen verwalten. Es lassen sich Schadensbilder hochladen und der Status von Ansprüchen verfolgen. Zudem sind die Details zur Versicherung und deren Kontaktdaten schnell und einfach abrufbar. Darüber hinaus bieten einige Versicherungsgesellschaften auch Online-Chats und Videoberatungen an.

Häufige Fragen und Antworten zur Schadensmeldung

Eine Versicherung Schadensmeldung ist eine schriftliche Mitteilung an Ihren Versicherer, die eingereicht wird, um einen Versicherungsanspruch für einen erlittenen Schaden geltend zu machen. Damit das Versicherungsunternehmen den Anspruch prüfen und bearbeiten kann, ist es wichtig, dass die Schadensmeldung möglichst genau und vollständig ist. Sie sollte alle relevanten Informationen über den Vorfall enthalten, wie zum Beispiel das Datum, den Ort und die Umstände des Ereignisses, Details über den Schaden selbst sowie Schätzungen zu den Kosten der Reparatur oder des Ersatzes.

Sie sollten Ihren Versicherer immer unmittelbar nach Eintritt oder Kenntnis eines Vorfalls über den Schaden benachrichtigen. Es gibt in Österreich zwar keine einheitliche Regelung, die festlegt, wann Sie Ihrer Versicherung einen Schaden melden müssen. Die Anforderungen können jedoch je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsvertrag variieren. Trotzdem sehen die Versicherungsbedingungen bei Sachversicherungen in der Regel eine Maximalfrist von drei Tagen für die Schadensmeldung vor. Überprüfen Sie deswegen unbedingt die Fristen in Ihrem Vertrag und halten Sie diese zwingend ein. Verzögerungen bei der Meldung könnten dazu führen, dass die Versicherung die Deckung verweigert oder den Anspruch ablehnt.

Nachdem Sie Ihrer Haushaltsversicherung einen Schaden gemeldet haben, reagiert diese normalerweise innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Mitteilung. Der Versicherer nimmt per Telefon, E-Mail oder Post mit Ihnen Kontakt auf und erklärt Ihnen den weiteren Ablauf. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Reaktionszeit haben, wenden Sie sich erneut an Ihr Versicherungsunternehmen. Diesen Schritt empfehlen wir Ihnen, falls die Versicherung eine Woche nach der Schadensmeldung noch nicht mit Ihnen in Verbindung getreten ist.

Auf Anfrage kann Ihnen der Versicherer einen ungefähren Zeitrahmen für die Bearbeitung der Schadensmeldung geben. Ganz grundlegend hängt die Bearbeitungsdauer etwa von der Komplexität des Schadens, der Verfügbarkeit von Informationen und Unterlagen sowie der Arbeitsbelastung der Versicherungsgesellschaft ab. Kleinere Schäden können oft innerhalb weniger Tage behandelt werden, während größere bzw. kompliziertere Schäden häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bleiben Sie während des gesamten Prozesses mit der Versicherung in Kontakt, um zusätzliche Dokumente bereitstellen sowie den Fortschritt Ihres Anspruchs verfolgen und beschleunigen zu können.

Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen sowie Versicherungen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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