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Der CHECK24 Haushaltsversicherung Vergleich

Ihr günstiger Rundum-Schutz für die eigenen vier Wände!

Kurz zusammengefasst:

  • Die Haushaltsversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände in Ihrem privaten Wohnraum bei Schäden aus Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch und Glasbruch.
  • Je nach Bedarf und Versicherungsträger lassen sich Zusatzleistungen oder Erweiterungen hinzufügen, wie zum Beispiel ein Schutz bei Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden.
  • Sie können die Haushaltsversicherung im Vergleich in nur wenigen Minuten von zu Hause oder unterwegs aus volldigital abschließen.
  • Greifen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Haushaltsversicherung gerne auf die Unterstützung und Expertise der CHECK24 Versicherungsberatenden zurück.

Die Haushaltsversicherung im Detail

Ob Fernseher, Teppich oder Waschmaschine – das persönliche Eigentum ist für jeden Menschen von großem Wert. Was passiert, wenn eines oder mehrere Besitztümer beschädigt oder gestohlen werden? In solchen Fällen greift die Haushaltsversicherung. Die Verluste werden Ihnen – gemäß der vertraglich vereinbarten Deckungssumme - mittels Neuwertentschädigung erstattet. Die Versicherung zahlt also jenen Betrag, der zur Wiederbeschaffung der Gegenstände benötigt wird. 

Was ist alles in der Haushaltsversicherung versichert?

Ganz grundlegend übernimmt die Haushaltsversicherung Schäden an allen beweglichen Gegenständen, die sich innerhalb der eigenen vier Wände befinden. Der versicherte Hausrat umfasst

  • Einrichtungsgegenstände: z.B. Möbel, Teppiche, Vorhänge.
  • Gebrauchsgegenstände: z.B. Haushaltsgeräte, Kleidung, Spielzeug. 
  • Verbrauchsgegenstände: z.B. Lebensmittel, Kosmetikprodukte. 
  • Wertsachen: z.B. Schmuck oder Bargeld.

Außerdem sind gestohlene Objekte durch die Versicherung geschützt.Abgesichert sind neben der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer auch die Ehepartnerin oder der Ehepartner, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, Kinder und weitere Verwandte, sofern sie im selben Haushalt leben. Zudem gilt der Schutz auch für Gäste, die unentgeltlich beherbergt werden. 

Der Versicherungsort in der Haushaltsversicherung

Der beschädigte Gegenstand muss sich an einem Ort befinden, der im Versicherungsschein als Versicherungsort angegeben ist. Als Versicherungsort zählt im Grunde die Wohnung oder das Haus, in dem sich Ihr Hausrat befindet. Zusätzlich zu den privaten Wohnräumen gehören auch Nebengebäude (z.B. Einzelgaragen oder Kellerabteile) sowie Gemeinschaftsräume (z.B. Fahrrad- oder Waschkeller) dazu. Der Versicherungsschutz – etwa von Kellern – kann jedoch nur garantiert werden, wenn die Räumlichkeiten entsprechend gesichert sind.

Mutter, Vater und Kind formen Dach mit Händen
CHECK24 Hinweis

Bei den meisten Haushaltsversicherungen ist eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Diese schützt die versicherungsnehmende Person gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Sind Sie beispielsweise bei Bekannten zum Essen eingeladen und werfen versehentlich kostbares Porzellan vom Tisch, ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Was deckt die Haushaltsversicherung ab?

Beim Leistungsumfang der Haushaltsversicherung gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. Sie bietet aber jedenfalls Schutz für Ihren Hausrat bei diesen Schadensursachen und Gefahren.

Leitungswasser

Wasser läuft aus Ihrer Waschmaschine aus und überflutet die Wohnung. Das kann eine erhebliche Zerstörung verursachen. Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden, sind durch die Versicherung gedeckt. Ebenso versichert sind Schäden durch Frost, Rohrbrüche oder sonstige Brüche an wasserführenden Anlagen oder Zentralheizungsanlagen, altersbedingten Verschleiß oder eine unsachgemäße Installation. Hochwasser-, Reinigungs- und Grundwasserschäden sind in der Regel nicht in der Haushaltsversicherung enthalten, es sei denn, dies wird ausdrücklich vertraglich vereinbart.

Einbruchsdiebstahl

Ihre Haustür wurde gewaltsam aufgebrochen und der teure Schmuck aus Ihrer Schatulle entwendet. In einem solchen Fall erstattet Ihnen die Haushaltsversicherung den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Gegenstände bis zu einer Obergrenze. Der Schutz umfasst nämlich Einbruchsdiebstahl, Einbruch, Raub und – je nach Versicherer – Vandalismus. Achten Sie darauf, dass Fahrraddiebstähle sowie einfache Diebstähle, die nicht mit einem Einbruch einhergehen, normalerweise nicht versichert sind.

Glasbruch

Die Fensterscheibe im Wohnzimmer ist zerbrochen, weil ein Vogel dagegen geflogen ist. Keine Sorge, viele Haushaltsversicherungen beinhalten auch Glasbruch im Leistungsanspruch und leisten einen finanziellen Ausgleich für Schäden bei Tür- und Fensterscheiben, Spiegeln, Bilder- und Möbelverglasungen. Oft sind nicht nur reine Glasgegenstände, sondern auch solche aus Keramik, Naturstein und Kunststein bis zu einer bestimmten Quadratmeter-Zahl versichert. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen üblicherweise Kratzer, leichte Absplitterungen und Schäden an Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern oder Sonderverglasungen.

Feuer

In Ihrem Eigenheim entsteht ein Kabelbrand, durch welchen die neue Couch zu brennen beginnt. Sie können den Brand zwar rasch löschen, der Schaden am Sofa bleibt jedoch. Dafür kommt Ihre Haushaltsversicherung auf. Diese deckt nämlich Schäden, die durch einen Brand, einen direkten Blitzschlag, eine Explosion, eine Implosion sowie einen Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs ausgelöst werden. Ebenfalls versichert sind daraus entstandene Folgeschäden, wie etwa durch Löschwasser. Für Sengschäden und indirekte Blitzschäden kommt die Versicherung hingegen nicht auf.

Sturm

Durch einen Sturm wird das Dach Ihres Hauses undicht und der einsetzende Regen beschädigt Ihr Hab und Gut im Dachgeschoss. Die Haushaltsversicherung springt hier ein und übernimmt Schäden sowie Folgeschäden, die durch einen Sturm mit mehr als 60 km/h verursacht werden. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch und Steinschlag.

CHECK24 Hinweis

Viele Versicherer ersetzen nicht nur den Hausrat, sondern kommen auch für die Schutz-, Aufwands-, Aufräum- oder Entsorgungskosten auf. Darunter fallen zum Beispiel der Schlossaustausch nach einem Einbruch, die Reparatur von Wänden in Folge eines Wasserschadens oder Hotelübernachtungen aufgrund der Unbewohnbarkeit des Wohnraums.

Ausschlüsse bei der Haushaltsversicherung

Es hängt vom Versicherungsträger ab, ob und zu welchen Konditionen Risiken und Schäden abgesichert sind. Dementsprechend gibt es auch bei der Haushaltsversicherung gewisse Ausschlüsse. Grundsätzlich nicht versichert sind:

  • Gegenstände, die ohne einen Einbruch verschwunden oder verloren gegangen sind
  • Gegenstände, die von selbst kaputtgegangen sind
  • Gegenstände, bei denen der Schaden absichtlich verursacht wurde
  • Gegenstände, die durch unvorhersehbare Ereignisse oder Situationen zerstört wurden (z.B. Krieg; Inneren Unruhen; Kernenergie; Elementarschäden, wie Erdbeben oder Hochwasser)

Zusätzliche Versicherungsleistungen

Reicht Ihnen der Basis-Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung nicht aus, können Sie mit Ihrem Versicherungsgeber Zusatzklauseln vereinbaren und in den Vertrag aufnehmen. Da diese mit Kosten verbunden sind, gilt es Risiko und Nutzen abzuwägen. Je nach Bedarf können sich insbesondere folgende Zusatzleistungen lohnen. 

  • Fahrradversicherung: Sie sind viel mit dem Fahrrad unterwegs? Der Zusatzschutz versichert Ihr Fahrrad (oder das von Partnerin und Partner sowie Kind) nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb der eigenen vier Wände gegen Diebstahl. 
  • Elementarversicherung: Sie leben nah an einem Fluss oder in einer höheren Lage? Ob dieser Zusatzbaustein sinnvoll ist, hängt vom Ort Ihres Wohngebäudes ab. Damit wird Ihr Hausrat auch gegen Erdbeben, Lawinen oder Hochwasser geschützt. 
  • Glasversicherung: Sie haben einen Wintergarten oder hohe Glasfassaden? Die Erweiterung macht sich bezahlt, wenn Ihre Glasfläche größer als fünf Quadratmeter ist. Sie sichert zudem Glasmöbel, Glaskeramik-Kochfelder und Vitrinen ab. 

Wer braucht eine Haushaltsversicherung?

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist die Haushaltsversicherung als Schutz ausreichend. Auch bei einer Eigentumswohnung genügt die Haushaltsversicherung. Zusätzlich deckt die Gebäudeversicherung oder Eigenheimversicherung der Hausgemeinschaft betreffende Schäden ab. Besitzen Sie ein eigenes Haus, dann sind beide Versicherungen, also sowohl die Haushaltsversicherung als auch die Gebäudeversicherung, empfehlenswert. Häufig werden dafür Versicherungspakete oder Kombiversicherungen angeboten.

  Haushaltsversicherung Eigenheimversicherung
Mietwohnung
Eigentumswohnung
Haus

Wie wird die Höhe der Versicherungssumme festgelegt?

Die Versicherungssumme ist der Maximalbetrag, den Sie im Schadensfall von der Versicherung als Entschädigung erhalten. Diese erfordert eine korrekte Bestimmung und soll bestmöglich dem Wert Ihres gesamten Hausrates entsprechen. Pro Quadratmeter wird zumeist ein Wert zwischen 650 und 750 Euro veranschlagt. Die genaue Summe variiert je nach Versicherungsanbieter. In Österreich gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden für die Prämie:

Quadratmeterversicherung

Die Quadratmetermethode, auch Pauschalwertmethode, verwendet die Wohnfläche in Quadratmetern als Grundlage, um die Höchstentschädigungsgrenze zu bestimmen. So wird die Versicherungssumme auf Basis der Wohnnutzfläche und der Ausstattungskategorie ermittelt. Die Methode zeichnet sich insbesondere durch die Zeitersparnis aus. Außerdem verzichtet die Versicherung im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung, sofern die Wohnnutzfläche korrekt angegeben wurde.

Summenversicherung

Hier wird die Versicherungssumme anhand des Neuwerts aller Gegenstände und Geräte in der Wohnung berechnet. Die Methode erfordert einen höheren Aufwand, da eine detaillierte Inventarliste erstellt werden muss. Sie ist besonders für Haushalte mit luxuriöser Ausstattung geeignet, vor allem wenn teure Gegenstände versichert werden sollen. Gleiches gilt auch, wenn die Wohnung nur spärlich möbliert ist. Sollte die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen, behält sich die Versicherung im Schadensfall das Recht vor, den Einwand der Unterversicherung vorzubringen.

CHECK24 Wissen

Ist Ihre Versicherungssumme niedriger angesetzt als der tatsächliche Wert Ihres Wohnungsinhalts, sind Sie unterversichert. Im Schadensfall erstattet Ihnen die Versicherung nur einen Teil der Kosten – anteilsmäßig zur zugesicherten Versicherungssumme. Daher ist es ratsam, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Damit entfallen die Prüfung und anteilige Kostenerstattung im Schadensfall. Handelt es sich um einen Totalschaden, bezahlt der Versicherer jedoch nur die maximal errechnete Mindestversicherungssumme.

Neuwert und Zeitwert bei der Haushaltsversicherung

Bei der Haushaltsversicherung unterscheiden Versicherungen zwischen der Entschädigung zum Neuwert und der Entschädigung zum Zeitwert.

Neuwert bedeutet, dass Ihnen die Versicherung für einen beschädigten, gestohlenen oder zerstörten Gegenstand jenen Preis bezahlt, den ein gleichwertiges Stück am Tag des Schadens hatte. Weder die Abnutzung noch das Alter werden berücksichtigt.

In zahlreichen Versicherungsverträgen gibt es aber Zeitwertklauseln, welche das Neuwertprinzip begrenzen. Der Zeitwert entspricht dem Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens, Abnutzung und Alter fließen in die Wertberechnung ein. Nach einigen Jahren wird Ihnen im Schadensfall nur noch einen Bruchteil des Wiederbeschaffungswertes ersetzt.

Die Vorteile des Haushaltsversicherung Vergleichs

Kostenloser Tarifvergleich

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Sparen Sie Zeit und Geld! Innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie im kostenlosen Vergleichsrechner für Haushaltsversicherungen Tarifangebote mit unterschiedlichen Leistungen. Diese können Sie unverbindlich vergleichen. Da wir großen Wert auf Transparenz legen, bekommen Sie klare Informationen zu den Leistungen, Zahlungsmodalitäten und dem Deckungsumfang.

Individuelle Einstellungen

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Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Tarifen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sie können aus Zusatzpaketen wählen sowie die Versicherungssumme, den Selbstbehalt und die Laufzeit ändern. So stellen Sie sich den Versicherungsschutz zusammen, der am besten zu Ihrem Lebensstil und Ihrem Budget passt.

Schneller Online-Abschluss

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Der CHECK24 Haushaltsversicherung Vergleich führt Sie durch einen einfachen Schritt-für-Schritt-Prozess. Dieser ermöglicht es Ihnen, eine günstige Haushaltsversicherung volldigital abzuschließen, ohne lange Wartezeiten oder komplizierte Formulare. Unser kompetentes Kundendienstteam steht Ihnen bei Fragen oder Anliegen zur Verfügung und unterstützt Sie während des gesamten Ablaufs.

Häufige Fragen und Antworten zur Haushaltsversicherung

Nein, die Haushaltsversicherung ist in Österreich keine Pflicht. Auch Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter dürfen rechtlich gesehen keine Haushaltsversicherung verlangen. Diesbezügliche Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Dennoch ist der Versicherungsabschluss äußerst zu empfehlen. Die Haushaltsversicherung deckt die gängigsten Schadensfälle und kann Sie so vor dem finanziellen Ruin schützen.

Für alle Personen, die ein Haus besitzen oder zur Miete wohnen, ist die Haushaltsversicherung Österreich jedenfalls sinnvoll. Sie sichert Sie vor verschiedensten Eventualitäten ab und bietet Ihrem Hausrat Schutz bei Schäden, die etwa durch Feuer, Sturm, Leitungswasser sowie einen Einbruch verursacht wurden. 

Die Kosten einer Haushaltsversicherung lassen sich nicht pauschal definieren. Je nach Versicherungsträger gibt es teils große Prämienunterschiede. Außerdem richtet sich der Preis nach Ihrer individuellen Lebenssituation und wird von folgenden Faktoren beeinflusst: Wohnort, Wert des Hausrats, Art des Hauses, Wohnfläche, Selbstbeteiligung, Zahlweise, Laufzeit, Leistungsumfang und persönliche Aspekte, wie das Alter oder der Beruf.

Jede Haushaltsversicherung wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, diese entnehmen Sie Ihrer Polizze. Die Kündigung können Sie mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrags einreichen, ansonsten verlängert sich die Versicherung automatisch. Bei manchen langjährigen Verträgen haben Sie eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Nach dem dritten Versicherungsjahr können Sie den Vertrag mit einer einmonatigen Frist auflösen. Im Schadensfall können Sie – aber auch die Versicherung selbst – unter gewissen Voraussetzungen die Haushaltsversicherung kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem bei einem Wohnungswechsel oder einer Übersiedlung ins Ausland.

Die Haushaltsversicherung ist an jenen Versicherungsort (Wohnung oder Eigenheim) gebunden, für den der Vertrag abgeschlossen wurde. Dementsprechend muss bei einem Umzug die Versicherung angepasst werden. Haushaltsversicherungen sind leicht auf eine andere Anschrift übertragbar, der Versicherer muss jedoch rechtzeitig schriftlich über den Wohnungswechsel informiert werden. Kündigen Sie die Haushaltsversicherung spätestens am Tag vor dem Umzug, sonst wird diese auf Ihren neuen Wohnsitz übertragen. Dann würde bei einer größeren Wohnfläche die Gefahr der Unterversicherung bestehen, während Sie bei einer kleineren Wohneinheit eventuell zu viel Prämie bezahlen. Übrigens: Während des Umzugs gilt die Haushaltsversicherung für beide Wohnorte.

Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen sowie Versicherungen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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