Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto, das von mindestens zwei Personen gemeinsam genutzt wird. Im Gegensatz zum Einzelkonto haben alle Kontoinhaber die gleichen Rechte und Pflichten. Das Gemeinschaftskonto wird häufig für Paare, Wohngemeinschaften oder Familien genutzt, um die gemeinsamen Finanzen zu verwalten. Ein neues Konto eröffnen oder zu einem Konto mit besseren Konditionen wechseln geht einfach und schnell.
Übersichtlich: Man hat die gemeinsamen Ausgaben sofort im Überblick.
Einfach: Gemeinsame Zahlungen lassen sich einfach von einem Konto aus erledigen.
Flexibel: Jeder Kontoinhaber hat dieselben Rechte und kann über das Konto verfügen.
Haftung: Jeder Kontoinhaber haftet für die gesamten Kontobewegungen.
Auflösung: Das Konto kann nicht einseitig aufgelöst werden. Es braucht das Einverständnis aller Beteiligten.
Konflikte: Bei Meinungsverschiedenheiten kann die gemeinsame Kontoführung zu Problemen führen.
Paare, die einen gemeinsamen Haushalt führen, teilen sich oft Ausgaben wie Miete, Strom oder die Kosten für das Auto. Ein gemeinsames Konto erleichtert nicht nur die Verwaltung dieser Ausgaben, sondern ermöglicht auch eine gerechtere Aufteilung der Alltagskosten.
Auch in Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner häufig Kosten wie Miete und Nebenkosten. Ein gemeinsames Konto kann außerdem für weitere Ausgaben genutzt werden, beispielsweise für Möbel im Gemeinschaftsbereich oder gemeinsame Einkäufe.
Ein Gemeinschaftskonto kann für Geschäftspartner oder Vereine Vorteile bringen. Es erleichtert die Verwaltung von Finanzen bei gemeinsamen Projekten, etwa bei Firmengründungen. Auch andere Gruppen, wie zum Beispiel diverse Vereine, können so einen besseren Überblick über die Finanzen bekommen.
Achten Sie darauf, persönliche und gemeinsame Finanzen zu trennen
Ein Gemeinschaftskonto macht für einige Situationen Sinn und erleichtert den Alltag. Trotzdem sollten Sie immer Ihr persönliches Girokonto behalten. Damit können Sie klar zwischen Ihren persönlichen und den gemeinsamen Finanzen unterscheiden.
Wenn Sie entscheiden, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, müssen im Vorfeld immer die Rahmenbedingungen genau festgelegt werden. Besprechen Sie zum Beispiel: Wieviel Geld wird auf das Konto eingezahlt? Für welche Ausgaben wird das Konto verwendet? Gibt es Ausnahmen? Falls nach einiger Zeit vorhanden – was passiert mit dem Guthaben am Konto?
Nutzen Sie unser Girokontovergleich mit der Filtermöglichkeit „Gemeinschaftskonto“.
Sie bekommen alle relevanten Infos, um sich für ein passendes Konto zu entscheiden.
Um die Eröffnung Ihres Gemeinschaftskontos abzuschließen, müssen Sie jeweils Ihre Identität bestätigen. (je nach Bank per PostIdent, VideoIdent oder SofortIdent).
Zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Meldezettel sowie Smartphone oder Webcam, um die Identität zu bestätigen.
Oder-Konto: Geld abheben, Überweisungen und andere Transaktionen können von allen Kontoinhabern gemacht werden.
Und-Konto: Hier ist die Zustimmung aller Kontoinhaber für die unterschiedlichen Transaktionen nötig.
Kosten: Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen (Dispozinsen), Kosten für Zusatzleistungen (z.B. Kreditkarte), Kosten für Bargeld abheben
Leistungen: Online-Banking, Google Pay und Apple Pay, mobile Banking-App, kostenlose Bargeldabhebungen, Zahlungen im Ausland.
Zinsen: Habenzinsen (bei Guthaben) und Dispozinsen (bei Überziehungen). Mit hohen Dispozinsen haben Sie schnell sehr hohe und unnötige Ausgaben. In unserem Ratgeber zum Thema "Konto überziehen" zeigen wir Ihnen passende Alternativen.
Kündigungsbedingungen: Kündigungsfrist, außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich müssen immer alle Kontoinhaber der Kündigung zustimmen. In der Regel ist eine einseitige Kündigung nicht möglich.
Gemeinschaftskonten werden oft von Paaren genutzt. Bei einer Trennung oder Scheidung muss das Gemeinschaftskonto aufgeteilt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Vermögensaufteilung. Ein Kontoinhaber kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Das Konto kann auch von einem Teil der ehemaligen Partnerschaft als Einzelkonto weitergeführt werden. Eine einseitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich.
Alle Kontoinhaber haften grundsätzlich gemeinsam für alle Verbindlichkeiten, die aus dem Gemeinschaftskonto entstehen.
Ja, eine Umwandlung ist grundsätzlich möglich. Alle Kontoinhaber müssen jedoch zustimmen.
Online-Redakteur
Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.