Transparenz bei Kreditverträgen
Vorsicht bei diversen Gebühren in Kreditverträgen (Foto: Getty Images)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die WSK Bank wegen unzulässiger Klauseln in ihren Kreditverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof beurteilt diverse Gebühren und Spesenklauseln in den Kreditverträgen als unzulässig, darunter auch die Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 4 Prozent. Betroffene Kundinnen und Kunden der WSK Bank haben nach Ansicht des VKI Rückforderungsansprüche. Genaugenommen geht es um eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 4 Prozent des Kreditbetrages, die "dem Kreditkonto angelastet wird", sowie Erhebungsspesen von 75 Euro, Überweisungsspesen von 15 Euro und Portokosten in Höhe von 25 Euro, die jeweils „vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden“. Der OGH hält den Begriff „Kreditbearbeitungsgebühr“ grundsätzlich für ausreichend transparent. In diesem Fall ist aber laut OGH nicht klar, welche konkreten Leistungen darin inkludiert sind.

So finden Sie einen passenden Kredit

Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote und entscheiden dann, welcher Kredit am besten für Sie passt. Schauen Sie sich Kreditverträge immer genau an und fragen Sie nach, wenn es Unklarheiten gibt. Bei den Kreditangeboten, die Sie über unseren Kredit Vergleich bekommen, sind Kosten transparent angeführt. Wenn Sie Fragen haben, helfen unsere speziell geschulten Kreditberaterinnen und Kreditberater. Oft gibt es bessere Konditionen, wenn Sie einen Kredit zu zweit aufnehmen und wenn Sie einen konkreten Verwendungszweck angeben.